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Memmingen
14.07.2015

Allgäu Airport: Kläger gegen Ausbau bitter enttäuscht

Die Klage gegen einen Ausbau des Allgäu Airports wurde abgewiesen.
Foto: Ulrich Wagner /Archiv

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die Erweiterung des Allgäu Airports für rechtens. Die Gegner des Projekts zeigen sich enttäuscht und wütend. Und sie kämpfen weiter.

Eine kleine Hoffnung, dass ihnen zumindest die nächtlichen Landungen zwischen 22 und 23 Uhr erspart bleiben könnten, hatten die Flughafengegner in Memmingen noch. Seit gestern Vormittag, kurz nach 10 Uhr, aber ist klar: Alle acht Klagen gegen den Ausbau und die Erweiterung der Betriebszeiten des Allgäu Airports sind abgewiesen. So hat es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Die Start- und Landebahn darf von 30 auf 45 Meter verbreitert werden. Planmäßige Landungen sind künftig bis 22.30 Uhr beziehungsweise 23 Uhr gestattet. Die Gegner reagierten enttäuscht und wütend auf das Urteil. Zufrieden aufatmen konnte nach dem Richterspruch dagegen der Geschäftsführer des Flughafens, Ralf Schmid.

Seit 2008, so Schmid, habe er sich um das Projekt bemüht, mit dem Ziel, die Attraktivität des Linienflugverkehrs an Bayerns drittgrößtem Flughafen zu steigern und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu erhöhen. „Da ist man irgendwann auch froh, wenn man sagen kann, das kann man jetzt abschließen“, sagte der Geschäftsführer und erklärte: „Dieses Urteil gibt uns Planungssicherheit und ist ein deutliches Signal für die Zukunft des Allgäu Airports.“ Nun könnten die Ingenieurbüros mit der Planung beginnen.

Bestätigt durch das Urteil fühlt sich auch die Regierung von Oberbayern, die im März 2013 den heftig umstrittenen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau erlassen hatte. „Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs schätzen wir auch als richterliche Anerkennung unserer Arbeit“, sagte Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Die Behörde, zu der das zuständige Luftamt Südbayern gehört, war in dem Beschluss zu dem Ergebnis gekommen, dass die öffentlichen Interessen für den Ausbau die nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens überwiege. Am Flughafen Memmingen geht es nach Darstellung der Regierung um eine „Befriedigung des nachgefragten Verkehrsbedarfs“ sowie um die Stärkung des Wirtschaftsstandorts.

Kläger gegen den Ausbau des Allgäu Airports "entsetzt"

Die Kläger gegen den Ausbau – die Gemeinden Westerheim und Memmingerberg, der Bund Naturschutz sowie fünf Anwohnerfamilien – zeigten sich von dem Richterspruch bitter enttäuscht. „Ich habe erstmals in meinem Leben die Grenzen des demokratischen Rechtsstaats erkannt“, sagte Achim Müller aus Memmingen. Er kritisierte, dass sich die Richter vor allem auf Gutachten gestützt hätten, die vom Flughafen in Auftrag gegeben und bezahlt wurden. „Ich verstehe nicht, dass ein Gericht keine unabhängigen Gutachter bestellt. Ich bin entsetzt.“ Martin Selzle aus Memmingen schimpfte: „Das Gericht schützt den Flughafen vor den Anwohnern, statt die Anwohner vor dem Flughafen zu schützen.“

Rita Fink aus Ungerhausen kritisierte, die Flughafengesellschaft habe in den vier Verhandlungstagen keine spezifischen wirtschaftlichen Interessen für den Ausbau nachweisen können und dennoch in allen Punkten Recht bekommen. „Ich bin sehr enttäuscht, aber ich kann wenigstens zu meinen Kinder sagen: Mir sind nag’standa“, sagte Fink.

Dieter Buchberger, Vorsitzender der Initiative „Bürger gegen Fluglärm“, ist von dem Urteil „nicht sonderlich überrascht. „Nach dem Prozessverlauf war das zu befürchten.“ Nach Buchbergers Beobachtung „gehen in Deutschland fast alle Verfahren für die Flughäfen aus, weil man Wirtschaftswachstum erwartet. Dabei wurden schon mehrere Regionalflughäfen stillgelegt“. Er wundert sich zudem, dass in dem Prozess von 2,8 Millionen Passagieren bis 2025 die Rede gewesen sei, während der Allgäu Airport in einem anderen Papier davon spreche, dass die Passagierzahl bis 2023 auf 1,35 Millionen steigen solle. Westerheims Bürgermeisterin Christa Bail zieht zum Urteil das Fazit, dass „die Interessen der Menschen hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstehen müssen. Das ist sehr schlimm“.

Streit geht an anderer Stelle weiter

Für Buchberger und Bail wird der Streit an anderer Stelle weitergehen. Sie wehren sich dagegen, dass sich Memmingen und das Unterallgäu am Kauf und der Vermarktung von Flächen auf dem Flughafen-Gelände beteiligen. Es gibt bereits entsprechende Beschlüsse der politischen Gremien.

Ein Konzept sieht vor, dass Allgäuer Kommunen insgesamt 8,2 Millionen Euro für den Kauf von Grundstücken beim Allgäu Airport bezahlen. Für Buchberger grenzt es an „Untreue am Steuerzahler, wenn man Flächen erwirbt, aus denen sich nachweislich keine Rendite erzielen lässt“. Er will diese Käufe rechtlich überprüfen lassen.

Gleichzeitig versucht er mit seinen Mitstreitern, das Grundstücksgeschäft mit Bürgerbegehren zu verhindern. In Memmingen werden bereits Unterschriften gesammelt, ebenso im Unterallgäu.

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