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Deutscher Alpenverein
17.12.2017

Alpenverein: Juristischer Ärger wegen Kletterhallen

Wegen dem Bau von 200 Kletterhallen steht der Deutsche Alpenverein in der Kritik. Hat er die Grenze zum Kommerz überschritten?
Foto: Matthias Becker (Symbolild)

Wo hört das Vereinsleben auf und wo fängt der Kommerz an? Wegen des Baus von 200 Kletterhallen mit Staatshilfe steht der Deutsche Alpenverein vor Gericht.

Der Deutsche Alpenverein (DAV) hat juristischen Ärger. Eine hessische Gerichtsentscheidung mit Signalwirkung könnte den größten Sportverein der Bundesrepublik mit seinen knapp 1,2 Millionen Mitgliedern zu einer Neuorganisation seines deutschlandweiten Netzes von 200 Kletterhallen zwingen.

Dabei geht es um die Frage, ob der DAV Vereinssport und Kommerz auf unzulässige Weise miteinander vermengt. Und in einem zweiten Rechtsstreit in Berlin klagen private Hallenbetreiber über unfaire Wettbewerbsnachteile.

Das Darmstädter Amtsgericht hat angeordnet, dass die örtliche DAV-Sektion sich mit ihrer Kletterhalle als Gewerbe ins Handelsregister eintragen muss. Der Alpenverein sperrt sich, doch das Gericht insistiert. "Die Anordnung gilt", sagt dessen Vizepräsident Erik Geisler. Und das könnte rechtliche Konsequenzen haben - und keineswegs nur für den Alpenverein. Steuerrechtler beobachten seit Jahren, dass Vereine in kommerzielle Gefilde vorstoßen, in denen sie eigentlich nichts zu suchen haben. So gibt es Turnvereine, die Fitnessstudios aufmachen.

DAV: Kletterhalle ist Sportstätte, kein Gewerbebetrieb

Der hessische Streit läuft schon seit drei Jahren, auch das Oberlandesgericht Frankfurt war beteiligt. Der Senat kam ebenfalls zu dem Schluss, dass es sich bei der Kletterhalle um ein Gewerbe handle, "das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert".

Macht das hessische Beispiel Schule, gingen dem Alpenverein nicht nur Steuervorteile verloren. Kommunen und Bundesländer müssten ihre Förderung des DAV-Hallenbaus überdenken. Denn Zuschüsse für Vereinssport sind zulässig, für Subventionen an die Privatwirtschaft gelten sehr viel strengere Vorgaben.

"Eine DAV-Kletterhalle ist kein Gewerbebetrieb, sondern eine Sportstätte", betont denn auch DAV-Geschäftsführer Olaf Tabor. "Wir befürchten, dass das eine Präzedenzfallwirkung entwickeln kann."

Klettern ist weltweiter Boomsport. Allein der DAV eröffnet nach Angaben seiner Münchner Zentrale zwischen 10 und 15 neue Hallen im Jahr. Seit dem Jahr 2000 hat das hat dem Verein 300 000 neue Mitglieder eingebracht, wie der Vereinszeitschrift "Panorama" zu entnehmen ist. Ein Ende ist nicht in Sicht. Im Jahr 2020 wird Sportklettern erstmals olympische Disziplin bei den Spielen in Tokio.

Rechtlich ist der DAV ein "Idealverein", der nicht Profite, sondern ideelle Ziele verfolgen soll. Und dementsprechend behandelt der Fiskus DAV-Kletterhallen als "Zweckbetrieb". Überschüsse sind steuerfrei - im Gegensatz zu Unternehmen, die Gewinne versteuern müssen.

Der zweite große Vorteil des Alpenvereins ist die öffentliche Förderung. "Uns geht es nicht darum, dem DAV den Bau von Kletterhallen zu verbieten", sagt Bruno Vacka, Vorsitzender des privaten Hallenbetreiberverbands Klever. "Es geht um gleiche Wettbewerbsbedingungen."

Wurde der Alpenverein unrechtmäßig bevorzugt?

In Berlin beschäftigt seit gut einem Jahrzehnt ein zweiter Rechtsstreit die Justiz, der zwischenzeitlich sogar Thema bei der EU-Kommission war. In der Bundeshauptstadt klagt ein privater Betreiber gegen den Senat, weil dieser der Berliner DAV-Sektion ein großes Grundstück in Toplage für eine Minimiete überlassen hatte. Für diesen Montag (18.12.) ist vor dem OLG Berlin-Brandenburg eine mündliche Verhandlung angesetzt.

Denn die Expansion des DAV hat Auswirkungen auf die kommerziellen Hallen: "Nachdem die Darmstädter Halle aufgemacht hat, hatten wir innerhalb von ein paar Monaten 38 Prozent Umsatzeinbuße", sagt Michael Dreißigacker, Chef einer Kletterhalle im hessischen Bensheim. "Der DAV geht auch dahin, wo die Privaten schon sind. Für uns wird es immer schwieriger."

Die DAV-Kletterhallen als solche unterscheiden sich nicht von privaten: Anders als bei einem Tennisclub müssen auch Vereinsmitglieder Eintritt zahlen, und klettern gegen Geld dürfen auch die Nichtmitglieder.

Vereinsleben und Klettergeschäft in Österreich strikt getrennt

Das laut DAV weltgrößte Kletterzentrum in München wird nicht einmal vom Alpenverein betrieben: 23 DAV-Sektionen haben einen eigenen Trägerverein gegründet, der wiederum den Betrieb an die Nürnberger Firma Orgasport vergeben hat. Bei dieser Konstruktion erscheint manchen Steuerfachleuten zumindest fraglich, ob es sich noch um einen nicht-kommerziellen Zweckbetrieb handelt.

Der DAV weist die Kritik zurück. "Der Verein ist nicht wie die kommerziellen Betreiber erst vor gut 15 Jahren in den Sport eingestiegen, sondern schon vor mehr als drei Jahrzehnten", sagt DAV-Hauptgeschäftsführer Tabor. "Damals hat er begonnen, das Klettern aktiv zu entwickeln, so dass überhaupt erst eine Zielgruppe und ein Markt entstanden ist."

Eine DAV-Halle ziele nicht auf Gewinn, sagt Tabor - "wenn Überschüsse erzielt werden, fließt jeder Euro zurück in die Vereinstätigkeit." In der Tat: Eine erfolgreiche Kletterhalle ermögliche "oft sogar die Querfinanzierung einer schlecht besuchten Hütte", heißt es in der Vereinszeitschrift.

Im Nachbarland Österreich sind Vereinsleben und Klettergeschäft klar getrennt. Dort werden die Hallen in der Regel von den Kommunen finanziert und gebaut, wie Michael Larcher vom Österreichischen Alpenverein erläutert. Die Gemeinden vergeben den Betrieb dann zwar häufig an den ÖAV - "aber wir gründen dann eine GmbH", sagt Larcher.

Und so hat der Darmstädter Rechtsstreit um die Eintragung der DAV-Sektion ins Handelsregister bundesweite Bedeutung. dpa

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