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Schwangau
23.10.2018

Am Fuße von Schloss Neuschwanstein tobt ein Wasser-Streit

Jedes Jahr lockt das Schloss Neuschwanstein Millionen Touristen an. Um sie besser bewältigen zu können, sei eine vernünftige Verkehrsplanung nötig, argumentiert die Gemeinde Schwangau.
Foto: Benedikt Siegert

Die Gemeinde Schwangau hat den Freistaat Bayern verklagt. Sie wehrt sich gegen ein Wasserschutzgebiet. Was dies mit den Touristen und Schloss Neuschwanstein zu tun hat.

Die Schwangauer und das Füssener Trinkwasser – das war bislang eine unendliche Geschichte. Das Thema sorgte über etliche Jahre hinweg für so manchen Streit zwischen der Schlössergemeinde und der Stadt am Lech. Dieser Geschichte soll nun ein Ende gesetzt werden. Bei einem Termin am Dienstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München stand das Füssener Schutzgebiet auf dem Prüfstand.

Hintergrund des Streits ist: Mit einer Klage gegen den Freistaat Bayern wehren sich die Gemeinde Schwangau, eine Schutzgemeinschaft aus Anwohnern und eine Privatperson gegen Füssens Wasserschutzgebiet, in das weite Teile von Hohenschwangau mit seinen Königsschlössern fallen. Während der Verhandlung zeichnete sich ab, was viele im Vorfeld erwartet hatten: Gutachter beider Seiten argumentierten gegeneinander. Einmal mehr wurden die verschiedenen Sichtweisen deutlich.

Gegner halten Schutzgebiet für unverhältnismäßig

So hatten die Schwangauer schon in der Vergangenheit infrage gestellt, dass die Brunnen und insbesondere das Einzugsgebiet des Wassers mit dem bebauten, aufgrund der hohen Touristenzahlen stark frequentierten Ortsteil Hohenschwangau schützbar sind. Das Schutzgebiet sei unverhältnismäßig, die Verkehrsplanung und der Bau von Parkplätzen für die Schlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau werde in unzumutbarer Weise erschwert. Auch würden Landwirte Fördermittel verlieren und Grundstücke im Wert sinken.

Die zuständigen Behörden hingegen, darunter das Wasserwirtschaftsamt, sehen keine Probleme, dass die ausgewiesene Zone geschützt werden kann. Das Landratsamt Ostallgäu hatte in der Vergangenheit zudem darauf hingewiesen, dass Füssen über keine eigenen Quellen verfüge, die als Wasserschutzgebiet geeignet seien. Auch der Tourismusbetrieb habe bisher nicht zur Beeinträchtigung der Brunnen geführt.

Streit zieht sich seit Jahren hin - und wird noch länger dauern

Über Jahre hinweg hatten beide Kommunen in mehreren Anläufen versucht, einen Konsens zu erzielen. Doch das gelang nicht. So wollten die Füssener Probebohrungen auf Schwangauer Flur machen, was jedoch am Widerstand der Grundstücksbesitzer und der Gemeinde scheiterte. Die Möglichkeit, einen Brunnen mit Schwangau gemeinsam zu nutzen, wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Es bestand die Angst, dass zu viel Wasser abgeschöpft wird. Einen Wasservertrag, den die Schlössergemeinde anbot, lehnte wiederum der Füssener Stadtrat ab. Darin war unter anderem vorgesehen, dass die Stadt für alle Maßnahmen, die aufgrund des Wasserschutzgebietes anfallen, der Gemeinde sämtliche Mehrkosten erstatten soll. Ein Jurist habe davon abgeraten, diesen Vertrag anzunehmen, hatte Füssens Bürgermeister Paul Iacob dazu erklärt.

Auf ein konkretes Ergebnis der Gerichtsverhandlung warteten die Beteiligten, darunter Schwangaus Bürgermeister Stefan Rinke und sein Füssener Kollege Iacob, am Dienstag vergeblich. Das Gericht vertagte eine Entscheidung. Ein neuer Termin soll offenbar erst im nächsten Jahr stattfinden. „Es gibt keine Neuigkeiten“, erklärte Rinke in einer ersten kurzen Stellungnahme. Iacob sagte: „Ich kann nach wie vor keinen Fehler beim Füssener Schutzgebiet erkennen.“

Wie auch immer es weitergeht – eines wollen die Verantwortlichen auf beiden Seiten erreichen: keinen neuen Dauerstreit und einen moderaten Umgangston. Denn die unendliche Geschichte soll endlich ein Ende finden.

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