Ambulante Therapie soll Gewaltäter stoppen
Am Mittwoch hat die Bayernweit erste Einrichtung für Gewaltstraftäter ihre Arbeit in München aufgenommen. Durch die ambulante Behandlung soll die Rückfallgefahr gemindert werden.
Nach den verschärften Regelungen zur Sicherungsverwahrung muss Bayern weiter an einer Verbesserung seiner Therapieangebote für Verbrecher arbeiten. Am Mittwoch hat die erste Fachambulanz für Gewaltstraftäter ihre Arbeit in München aufgenommen. Der Freistaat will mit der Einrichtung die Rückfallgefahr senken und damit den Schutz für Opfer verbessern. Weitere solche Ambulanzen sind in Nürnberg und Würzburg geplant.
Das Projekt ist vom Freistaat finanziert, Träger ist das Evangelische Hilfswerk. Ein Psychotherapeut und eine Sozialpädagogin sollen sich vor allem um Straftäter kümmern, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden oder nach langjähriger Haft unter Führungsaufsicht stehen. Der Besuch der Therapie wird vom Gericht angeordnet. Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte bei der Eröffnung: „Gewaltverbrechen sind immer wieder entsetzliche Realität. Ebenso entsetzlich real ist es leider, dass die Täter mitunter Wiederholungstäter sind.“
Anzahl der rückfälligen Täter soll durch Ambulanz vermindert werden
Dieses bei Sexual- und Gewalttätern bekannte Phänomen soll die Ambulanz bekämpfen helfen. Gerade das erste Jahr nach der Entlassung gilt unter Fachleuten als „Hochrisiko-Jahr“ für Rückfälle. Laut Justizministerium hat die Einrichtung in der Nähe des Münchner Justizpalasts eine Kapazität von 40 bis 50 sogenannten Probanden.
Die neue Ambulanz für Gewalttäter wird nach dem Muster der bereits existierenden Ambulanzen für Sexualtäter betrieben. Sie befindet sich auch in denselben Räumen. Man wolle die guten Erfahrungen bei der Behandlung jetzt übertragen, so Merk. Der Leiter der Ambulanz, Markus Feil, sagte: „Ich bin überzeugt, dass diese Art der Arbeit viel mehr bringt als Wegsperren.“
Der Freistaat ist zum Betrieb solcher Einrichtungen quasi gezwungen, seitdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht die Regelungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung verschärft haben. Verbrecher, die nach ihrer Entlassung noch für gefährlich gehalten werden, bei denen es aus juristischen Gründen nicht für die Sicherungsverwahrung reicht, dürften den Hauptteil der Klienten ausmachen. Ambulanz-Chef Feil warnte aber vor überzogenen Hoffnungen. Die Gefahr von Rückfällen könne erheblich gemindert werden. „Das bedeutet aber nicht, dass wir jeden einzelnen Rückfall verhindern können“, sagte er. „Wir werden also mit Fehlschlägen rechnen müssen.“
Beate Merk: Resozialisierung des Täters ist der zuverlässigste Opferschutz
Justizministerin Merk feiert die Eröffnung der Einrichtung dennoch als „wichtigen Meilenstein“ in dem Vorhaben, die ambulante Nachsorge bei entlassenen Gewaltstraftätern zu verbessern. Die Ambulanz soll eng mit Gericht und Bewährungshelfern zusammenarbeiten. Kommt ein Proband nicht zur Therapie, kann er wieder in Haft genommen werden.
Bisher sei es für entlassene Gewalttäter schwierig, eine Therapie zu finden, so Merk. Nur wenige niedergelassene Therapeuten seien bereit, deren Behandlung zu übernehmen. Auch in der Ambulanz sei die Besetzung der Stellen nicht einfach gewesen, räumte Markus Feil ein. Für Notfälle gibt es einen Alarmknopf. Die Gefahr für Therapeuten sei aber gering, jeder Fall werde genau verfolgt. Die Patienten kommen in der Regel einmal pro Woche. Sie sollen unter anderem lernen, die Opferperspektive einzunehmen und Mitgefühl zu entwickeln. Beate Merk sagte: „Der zuverlässigste Opferschutz ist immer noch die erfolgreiche Resozialisierung des Täters.“
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