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Urteil
27.09.2016

Amokläufer von Kempten muss in Psychiatrie bleiben

In Kempten lief ein 27-Jähriger Amok und tötete einen Menschen. Jetzt stand er vor Gericht.
Foto: Stefan Puchner/dpa (Symbolbild)

Kurz nach Weihnachten tötete ein psychisch Kranker in Kempten seinen Mitbewohner und ging mit einer Axt auf Passanten los. Jetzt hat ein Gericht entschieden, was mit ihm passiert.

Die Katastrophe, an deren Ende ein Mensch tot sein wird und drei Verletzte blutend auf dem Boden eines Kemptener Einkaufszentrums liegen, beginnt mit einem Mann am Computer. Er ist der Amokläufer. Gefährlich und schuldunfähig nennen ihn die Richter des Kemptener Landgerichts, als sie ihn in die Psychiatrie einweisen.

Am Tag des Amoklaufs hat der Mann die Medikamente gegen seine Aggressionen nicht genommen. Es ist der 28. Dezember 2015, und nun packt ihn der Wahn. Im festen Glauben, sein Mitbewohner habe ihm einen Virus auf den Computer gespielt, springt der Mann auf und kauft in einem Waffengeschäft ein Messer. Damit stürzt er sich zu Hause auf seinen 50 Jahre alten Mitbewohner, bringt ihn zu Fall und schneidet ihm die Kehle durch. Danach holt er ein Beil und schlägt auch damit zu.

Als das Opfer tot ist, macht der Angreifer das Messer sauber, steckt es ein, geht ziellos kilometerweit umher und sticht schließlich im Einkaufszentrum auf junge Männer ein. Die Richter sagen: Der 27-Jährige hätte weitergemacht. Er hatte geplant, sich von der Polizei erschießen zu lassen. Hätten ihn Passanten nicht gestoppt, wären wohl weitere Unbeteiligte zu Tode gekommen.

Der Amokläufer bleibt bis auf weiteres in der Psychiatrie

Welches Leid der Kemptener verursacht hat, schildern Opfer und Angehörige. „Dieser Vorfall hat uns alle zerstört“, sagt die Frau des Getöteten, die in Italien lebt. Die Italienerin, ihre Tochter und die Schwester des Toten sind Nebenklägerinnen im Verfahren. „Ich würde ihm gerne viele Fragen stellen, aber er spricht ja nicht“, sagt die Frau.

Der Amokläufer hat sich zwar entschuldigt, doch vor Gericht kaum noch ausgesagt. „Mir ist unbegreiflich, dass einer, der so gefährlich ist, auf freiem Fuß war“, sagt eines der Opfer. Die Entschuldigung mache nichts rückgängig. Warum haben Betreuer und Vollstreckungskammer nicht eingegriffen, als sich der 27-Jährige ihrer Kontrolle entzog? Diese Frage stellt die Nebenklage-Anwältin. Der Prozess gegen den Attentäter hat das nicht geklärt, sondern nur entschieden, was nun mit dem 27-Jährigen geschieht. Er bleibt in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Urteil ist rechtskräftig.

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