Amokläufer wartet auf Prozess
Grafing: Vor einem Jahr musste ein Mann am Bahnhof sterben
Ein Jahr nach dem Amoklauf von Grafing bei München mit einem Toten und drei Verletzten ist die Straftat noch immer nicht juristisch aufgearbeitet worden. Das Landgericht München II hat noch keinen Termin für den Prozess gegen den mutmaßlichen Täter bestimmt. Der zur Tatzeit 27-Jährige gilt allerdings als schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb keine Anklage erhoben, sondern eine Antragsschrift verfasst, wie Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich erläuterte. Der Mann soll somit im Zuge eines sogenannten Sicherungsverfahrens vom Gericht dauerhaft in die geschlossene Abteilung einer Nervenklinik eingewiesen werden.
Der nach Überzeugung der Justizbehörde psychisch kranke Amokläufer hatte am Morgen des 10. Mai vorigen Jahres auf dem Bahnhof von Grafing wild um sich gestochen und dabei einen 56 Jahre alten Fahrgast getötet. Das Todesopfer war in der ersten an diesem Tag nach München fahrenden S-Bahn gesessen. Drei weitere Männer im Alter zwischen damals 43 und 58 Jahren verletzte er bei der Attacke auf dem Bahnsteig teils schwer. Eine Polizeistreife nahm den mutmaßlichen Täter kurz nach der Messerattacke fest. Dabei war der Mann barfuß. Unmittelbar nach dem Verbrechen war die Polizei von einem religiösen Motiv ausgegangen. Der aus dem hessischen Grünberg bei Gießen stammende Mann hatte „Ungläubiger, du musst jetzt sterben“ und „Allahu-Akbar“ (Allah ist groß) gerufen. Es stellte sich aber heraus, dass der Angreifer seelisch krank ist. Oberstaatsanwalt Heidenreich sagte damals, die Aussagen des Mannes bei den Vernehmungen seien wirr gewesen. Noch zwei Tage vor der Tat war der 27-Jährige in psychiatrischer Behandlung gewesen. (dpa)
Die Diskussion ist geschlossen.