Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. München: Angeklagte Hebamme kann sich Vorwürfe nicht erklären

München
12.02.2016

Angeklagte Hebamme kann sich Vorwürfe nicht erklären

Die Hebamme soll Schwangeren angeblich Blutverdünner gegeben haben.
Foto: Sven Hoppe (dpa)

Die Hebamme, die wegen sieben Mordversuchen an Schwangeren vor Gericht steht, beschreibt sich selbst als ein positiver Mensch. Das sagte sie noch über sich.

Wegen sieben Mordversuchen an Schwangeren muss sich eine Münchner Hebamme vor Gericht verantworten - erklären kann sich die 34-Jährige die Vorwürfe nach Angaben einer Gutachterin nicht. Die Psychiaterin sagte am Freitag dem Landgericht München, die Angeklagte habe sich als positiv ausgerichtet, zuverlässig und wissbegierig beschrieben.

Im Münchner Klinikum Großhadern und im Krankenhaus im hessischen Bad Soden am Taunus soll die Beschuldigte den Frauen vor Kaiserschnitten blutverdünnende Mittel gegeben haben. Ohne Notoperationen wären die Schwangeren laut Staatsanwaltschaft gestorben.

Angeklagte habe depressive Phasen gehabt

Die Angeklagte, Tochter einer Arzthelferin und eines Lehrers, ist nach Aussagen der Gutachter als Frühchen mit leichter Behinderung zur Welt gekommen. Hebamme sei ihr Wunschberuf gewesen, versicherte die 34-Jährige bei der psychiatrischen Untersuchung. Ihre Arbeit habe stets im Fokus gestanden. Ihre einzige Beziehung zu einem Mann im Alter von 20 oder 21 Jahren hielt nur wenige Monate. Sie wünscht sich selbst ein bis zwei Kinder, hat sie den Gutachtern anvertraut. Sie sei eine "Kämpfernatur", habe sie den Gutachtern auf die Frage erwidert, warum sie sich in depressiven Phasen nicht um eine Therapie bemühte

Vor Gericht hat sich die Angeklagte bislang nicht selbst geäußert. Der Prozess wird am 24. Februar fortgesetzt. dpa/lby

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.