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  3. NSU-Prozess: Angeklagter Ralf Wohlleben fordert Neustart des NSU-Prozesses

NSU-Prozess
17.03.2016

Angeklagter Ralf Wohlleben fordert Neustart des NSU-Prozesses

Ralf Wohlleben im Gerichtssaal im Oberlandesgericht München.
Foto: Andreas Gebert/Archiv (dpa)

Der Ton im NSU-Prozess verschärft sich wieder. Ein Verteidiger wirft der Anklage vor, sie mache Stimmung gegen seinen Mandanten. Das Gericht muss nun über einen Antrag entscheiden.

Am letzten Verhandlungstag des NSU-Prozesses vor der Osterpause hat ein Verteidiger des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Rechtsanwalt Olaf Klemke forderte außerdem, das Verfahren gegen Wohlleben abzutrennen. Er begründete seinen Antrag damit, dass die Bundesanwaltschaft wichtige Akten unterschlage und versuche, "aus sachfremden Erwägungen Stimmung gegen unseren Mandanten zu machen". Im Fall einer Aussetzung müsste der NSU-Prozess von vorn beginnen.

Die Bundesanwaltschaft wies Wohllebens Vorwurf zurück. Sein Antrag "greift nicht", sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten. Wohllebens Verteidiger hätten Einträge in den Prozessakten übersehen, deren Fehlen sie der Anklagebehörde vorhielten.

Konkreter Anlass des Streits war die geplante Vernehmung einer Polizistin, die über ein Fundstück bei einer Durchsuchung der Wohnung Wohllebens aussagen sollte. Dabei soll es sich um ein T-Shirt mit der Aufschrift "Eisenbahnromantik" über einem Bild des NS-Konzentrationslagers Auschwitz handeln. Klemke erklärte, das T-Shirt sei "nicht verfahrensrelevant".

NSU-Prozess: Wohlleben im Fokus

Weingarten hielt dagegen, das T-Shirt sei wegen Wohllebens Aussage vergangenen Dezember verfahrensrelevant geworden. Wohlleben hatte sich darin zu seiner rechtsradikalen Einstellung bekannt, gleichzeitig aber betont, er sei nicht ausländerfeindlich und lehne Gewalt ab. 

Das Oberlandesgericht München verzichtete auf die Befragung der Polizistin. Über den Antrag Wohllebens entschied der Senat noch nicht.

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Zuvor hatte eine Kommissarin des Bundeskriminalamts darüber berichtet, wie sie versuchte, den Wahrheitsgehalt von Aussagen Beate Zschäpes zu überprüfen. So hatte Zschäpe erklärt, sie habe aus dem Radio von dem Selbstmord ihrer beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem missglückten Bankraub im November 2011 erfahren. Die Ermittlerin sagte, sie habe beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) recherchiert, ob dort zur fraglichen Zeit eine entsprechende Meldung gesendet wurde. Die Recherche sei aber ohne klares Ergebnis geblieben.

Beate Zschäpe: Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos (links, Foto vermutlich von 2004) und Uwe Böhnhardt unter, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
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Die Angeklagten im NSU-Prozess
Foto: BKA, dpa

Zschäpe muss sich im NSU-Prozess als mutmaßliche Mittäterin für die rassistisch motivierte Serie von Morden und Sprengstoffanschlägen verantworten, die Mundlos und Böhnhardt ausgeführt haben sollen. Wohlleben soll die Mordwaffe vom Typ "Ceska" organisiert haben, die bei neun Morden verwendet wurde. Der NSU-Prozess geht am 5. April weiter. dpa

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Die Diskussion ist geschlossen.

17.03.2016

Nicht mehr aus zu halten, wie die das Gericht verar?????