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  3. Rosenheim: Angeklagter zu krank für Prozess um tödlichen Autocrash

Rosenheim
26.09.2017

Angeklagter zu krank für Prozess um tödlichen Autocrash

Weil der Hauptangeklagte eines Verkehrsunfalls mit zwei Toten zum Prozessauftakt am Donnerstag krank ist, wird zunächst nur gegen einen Mitangeklagten verhandelt.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Der Rosenheimer Prozess um einen Verkehrsunfall mit zwei Toten findet vorerst ohne den Hauptangeklagten statt. Der 23-Jährige ist krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähig.

Wie das Amtsgericht heute mitteilte, startet der Prozess um einen Verkehrsunfall mit Todesfolge ohne den Hauptangeklagten. Der zum Unfallzeitpunkt 23 Jahre alte Mann ist weiterhin krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähig. Der Prozessauftakt war ursprünglich für den 12. September geplant, wurde aber wegen der Erkrankung des Angeklagten auf diesen Donnerstag (28. September) verschoben. Es wird nun nur gegen einen Mitangeklagten verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft wirft beiden jungen Männern fahrlässige Tötung vor. Am Abend des 20. November 2016 war der 23-Jährige aus Ulm auf einer Umgehungsstraße am Stadtrand von Rosenheim unterwegs. Er überholte zwei vor ihm fahrende Autos und schaffte es nicht mehr rechtzeitig einzuscheren. Auf der Gegenfahrbahn stieß sein Fahrzeug frontal mit einem Kleinwagen zusammen, in dem drei junge Frauen aus dem nahen Samerberg saßen.

Unfallverursacher drohen fünf Jahre Gefängnis

Die 21 Jahre alte Fahrerin starb noch am Unfallort, eine 15-Jährige auf dem Rücksitz erlag wenig später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Die 19 Jahre alte Beifahrerin überlebte mit schwersten Verletzungen. Der Unfallverursacher und seine Beifahrerin (40) aus Österreich wurden ebenfalls schwer verletzt.

Verhandelt wird am Donnerstag gegen einen Fahrer, der das Einscheren des Hauptangeklagten behindert haben soll, indem er nicht bremste. Für ein verabredetes illegales Autorennen der beiden Männer ergaben sich keine Anhaltspunkte, sonst hätte die Staatsanwaltschaft den Fall zum Landgericht angeklagt. Offenbar kannten sich die Fahrer nicht. Der nächste Verhandlungstag ist am 13. Oktober. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre Haft. dpa/lby

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