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  3. Rosenheim: Angeklagter zu krank für Prozess um tödlichen Verkehrsunfall

Rosenheim
28.09.2017

Angeklagter zu krank für Prozess um tödlichen Verkehrsunfall

In Rosenheim müssen sich zwei Männer wegen eines tödlichen Überholmanövers verantworten.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Im November 2016 starben bei einem missglückten Überholmanöver zwei Menschen. Zwei Männer müssen sich dafür verantworten - ein Angeklagter gilt aber als verhandlungsunfähig.

Ohne den Hauptangeklagten beginnt am Donnerstag (9.00 Uhr) der Prozess um ein tödliches Überholmanöver. Der zum Unfallzeitpunkt 23-Jährige ist weiterhin krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähig. Es wird vor dem Rosenheimer Amtsgericht vorerst nur gegen einen Mitangeklagten verhandelt.

Prozess in Rosenheim: 21- und 15-Jährige starben beim Unfall

Die Staatsanwaltschaft wirft beiden jungen Männern fahrlässige Tötung vor. Am Abend des 20. November 2016 war der 23-Jährige aus Ulm auf einer Umgehungsstraße am Stadtrand von Rosenheim unterwegs. Er überholte zwei vor ihm fahrende Autos und schaffte es nicht mehr, rechtzeitig einzuscheren. Auf der Gegenfahrbahn stieß sein Fahrzeug frontal mit einem Kleinwagen zusammen, in dem drei junge Frauen aus dem nahen Samerberg saßen.

Die 21 Jahre alte Fahrerin starb noch am Unfallort, eine 15-Jährige wenig später im Krankenhaus. Eine Mitfahrerin (19) überlebte mit schwersten Verletzungen. Der Unfallverursacher und seine Beifahrerin (40) aus Österreich wurden ebenfalls schwer verletzt.

Verhandelt wird am Donnerstag gegen einen Fahrer, der das Einscheren des Hauptangeklagten behindert haben soll, indem er nicht bremste. Der nächste Verhandlungstag ist am 13. Oktober. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre Haft. dpa

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