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21.12.2017

Anklage nach Doppelmord von Höfen

In diesem Wohnhaus wurden im Februar zwei Menschen getötet.
Foto: Hase, dpa

Quartett aus Polen im Fokus der Justiz

Im Fall des zweifachen Raubmordes von Höfen bei Bad Tölz hat die Staatsanwaltschaft München II Anklage erhoben. Sie richtet sich laut Mitteilung vom Mittwoch gegen vier polnische Staatsangehörige im Alter zwischen 24 und 49 Jahren. Die Anklage lautet unter anderem auf Mord, erpresserischen Menschenraub und besonders schweren Raub.

Drei angeklagten Männern wird vorgeworfen, in der Nacht vom 22. auf den 23. Februar dieses Jahres in das Wohnhaus in Höfen in der Gemeinde Königsdorf eingedrungen zu sein. Dort sollen sie mit massiver Gewalt die 76 Jahre alte Hausbesitzerin sowie eine ebenfalls 76-Jährige und einen 81-Jährigen, die sich zu Besuch im Haus aufhielten, überwältigt haben. Die Täter stahlen Bargeld und diverse Wertgegenstände, bevor sie ihre Opfer hilflos zurückließen. Die beiden Besucher der Hausbesitzerin starben daraufhin vermutlich noch in der Tatnacht. Die Hausbesitzerin selbst wurde dort drei Tage später in akuter Lebensgefahr aufgefunden. Sie erholte sich nur sehr langsam von ihren Verletzungen und konnte sich zunächst so gut wie nicht an den Überfall erinnern. Einer vierten Person wird zur Last gelegt, den Plan für die Einbruchstat entwickelt und abgesprochen zu haben. Die Frau hatte im Jahr zuvor als Pflegekraft in dem Haus gearbeitet. Die Beute sollen sich alle vier Beschuldigten geteilt haben. Alle befinden sich in Untersuchungshaft. (dpa)

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