Das mit einem verbotenen Antibiotikum verseuchte Futter in süddeutschen Schweinemastbetrieben ist nun ein Fall für die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Memmingen ermittelt.

Das mit einem verbotenen Antibiotikum verseuchte Futter in süddeutschen Schweinemastbetrieben ist nun ein Fall für die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Memmingen ermittelt wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gegen die Molkerei Ehrmann. Die Ermittlungen richten sich allerdings derzeit nicht gegen Mitarbeiter der Firma, wie ein Behördensprecher am Montag erläuterte. Seit Bekanntwerden des Futtermittelskandals wurden 25 Schweinemastbetriebe gesperrt.
Das seit 1994 bei Schlachttieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol war über unsachgemäß entsorgte Laborabfälle der Molkerei ins Futter gelangt. Es war als Hilfsmittel zur Beschleunigung mikrobiologischer Untersuchungen eingesetzt worden und ins sogenannte Weißwasser geraten. Die Flüssigkeit fällt bei der Produktion in der Molkerei an und wird wegen ihrer Milchbestandteile hauptsächlich von Schweinemastbetrieben aus dem Umland kostenfrei abgeholt.
Nach wie vor sind alle 25 mit dem Weißwasser belieferten Betriebe im Allgäu und im Raum Ulm gesperrt, nachdem bei Routinekontrollen das Antibiotikum im Urin einiger Schweine festgestellt worden war. «Es geht nichts raus», sagte eine Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen zu der Maßnahme in den betroffenen Bauernhöfen. Die Sperre werde so lange anhalten, bis neue Erkenntnisse vorlägen.
Ehrmann mit Sitz in Oberschönegg (Landkreis Unterallgäu) hat nach eigenen Angaben die verantwortliche Mitarbeiterin der Qualitätssicherung beurlaubt. Molkereiprodukte seien aber nicht betroffen und die Verbraucher daher nicht gefährdet. Ehrmann werde dennoch Chloramphenicol künftig nicht mehr verwenden, erläuterte der Unternehmenssprecher.
Das LGL kontrolliert nach eigenen Angaben jährlich etwa 36 500 Proben auf Arzneimittelrückstände. Eine gesundheitliche Gefahr für den Menschen gehe von dem bei den Schweinen nachgewiesenen Antibiotikum nicht aus, versicherte die Sprecherin.
Im Urin der Schweine ist das Antibiotikum Chloramphenicol gefunden worden. Was bedeutet das?
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bei einer Routinekontrolle im Urin einiger Schweine geringe Rückstände eines Breitband-Antibiotikums gefunden, das für Schlachttiere verboten ist. Bei einer hohen Dosierung kann der Verzehr des verseuchten Fleisches dazu führen, dass ein Antibiotikum bei Menschen nicht mehr wirkt, sie also resistent gegen das Medikament werden.
Besteht eine Gefahr für die Verbraucher?
Nein. Die Verbraucher müssen weder verseuchtes Schweinefleisch, noch verunreinigte Milchprodukte fürchten. Da die Produktionsprozesse bei der Molkerei getrennt voneinander ablaufen, ist von den Arzneirückständen nichts in den Joghurt und die anderen Produkte des Unternehmens geraten. Auch das Schweinefleisch stellt keine Gefahr dar. Chloramphenicol wurden nur vereinzelt und dann auch nur in sehr geringen Konzentrationen nachgewiesen. Die Werte liegen dem LGL zufolge milliardenfach unter der beim Menschen therapeutisch wirksamen Menge.
Wie konnte das Medikament in das Schweinefutter kommen?
Das Antibiotikum wurde in Reinform in der Molkerei genutzt, um mikrobiologische Untersuchungen im Labor zu beschleunigen. Wegen eines menschlichen Fehlers wurden die Laborabfälle falsch entsorgt und gelangten so in Produktionsreste der Molkerei. Dieses sogenannte Weißwasser - eine Mischung aus Wasser mit Restmilch aus der Produktion - haben Bauern der Region für ihre Tiere genutzt und das Schweinefutter damit statt mit Wasser vermischt. In dem Weißwasser sind noch Proteine und Fette aus der Milch enthalten, die das Futter damit anreichern.
Wird Chloramphenicol als Arzneimittel für Menschen eingesetzt?
Ja, aber nur in bestimmten Fällen. Das breit wirkende Antibiotikum kann gegen viele Krankheiten eingesetzt werden, die durch Bakterien verursacht wurden. Wegen unerwünschter Nebenwirkungen wird es jedoch nur noch dann genutzt, wenn keine anderen Antibiotika mehr helfen. Es wird meist äußerlich, zum Beispiel zur Behandlung von Bindehautentzündung und Ekzemen angewendet. Zu den seltenen, unerwünschten Nebenwirkungen gehören Schädigungen des Knochenmarks, der Leber und des Nervensystems. In der Europäischen Union ist das Medikament seit 1994 für die Anwendung bei Schlachttieren verboten dpa/lby
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