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  3. Mollath-Prozess: Anträge sind "Mist": Streit zwischen Mollath und Verteidiger eskaliert

Mollath-Prozess
28.07.2014

Anträge sind "Mist": Streit zwischen Mollath und Verteidiger eskaliert

Gerhard Strate (M) und Johannes Rauwald (r) müssen Gustl Mollath weiterhin verteidigen. Sie hatten um eine Entbindung von ihrem Pflichtmandat gebten.
Foto: Armin Weigel (dpa)

Die Verteidiger von Gustl Mollath werfen ihrem Mandanten vor, er verbreite Lügen. Sie baten deshalb um Entbindung von ihrem Pflichtmandat. Doch das Gericht stimmt dagegen.

Die beiden Pflichtverteidiger von Gustl Mollath müssen ihn weiterhin verteidigen. Das Landgericht Regensburg hat die Anwälte trotz neuen Streits. Es liege weder eine grobe Pflichtverletzung vor, noch sei das Vertrauensverhältnis ernsthaft gestört, sagte die Vorsitzende Richterin Elke Escher am Montag. Der Angeklagte sei "bislang hervorragend verteidigt" worden. Beim nächsten Verhandlungstermin am 8. August werden die Plädoyers erwartet. Dann will sich Mollath auch zu den Tatvorwürfen äußern.

Beide Pflichtverteidiger hatten am Montag in dem Wiederaufnahmeverfahren die Entpflichtung von ihrem Mandat beantragt. "Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre", sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate. 

Verteidiger von Gustl Mollath legen Wahlmandat nieder

Mollath hatte um mehrere Tage Bedenkzeit gebeten, um weitere Beweisanträge zu stellen. Es habe bislang keine Zeit gegeben, mit seinen Verteidigern zu sprechen. Strate sagte dagegen, Zeit habe es durchaus gegeben, aber Mollath habe keine Anstalten gemacht, mit seinen Verteidigern zu sprechen. "Ich habe ihm erklärt, warum seine 30 Anträge Mist sind. Wir waren auf dem Weg zu einem Freispruch." Wenn nun im Hintergrund offensichtlich weitere Rechtsberater Mollath unterstützten, bitte er um die Entbindung von seinem Mandat.

Seit Wochen gibt es zwischen Mollath und seinen Anwälten Streit über die Verteidigung. In der Vorwoche hatten beiden Anwälte ihr Wahlmandat niedergelegt. Das Gericht hatte beide dann als Pflichtverteidiger bestellt.

Gustl Mollath: "Ohne Herrn Strate wäre ich nicht hier"

Der 57-jährige Angeklagte muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Ehefrau geschlagen, gewürgt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen.

Mollath sagte am Montag: "Ohne die Leistung von Herrn Strate wäre ich nicht hier. Dafür bin ich ihm unendlich dankbar." Zu einer Rehabilitierung gehöre aber die Aufklärung angeblicher Schwarzgeldtransfers seiner damaligen Ehefrau. Zudem will Mollath Privatgutachten in den Prozess einbringen.

Gutachter: Keine erneute Zwangseinweisung von Gustl Mollath

Nach dem Paukenschlag setzte die Regensburger Kammer den Prozess fort und lehnte zahlreiche Beweisanträge der Verteidigung ab. Dabei ging es um eine angebliche Verstrickung von Mollaths Ex-Frau und deren damaligem Arbeitgeber in illegale Geldtransfers in die Schweiz. Diese würden zugunsten des Angeklagten als wahr unterstellt, erläuterte die Vorsitzende Richterin, Elke Escher. Die Vorwürfe werden nach Angaben des Gerichtssprechers aber nicht weiter überprüft, haben somit keine Wirkung auf andere Verfahren, also keine strafrechtliche Relevanz. "Dieses Mittel dient der Entlastung des Prozesses", betonte der Sprecher des Landgerichts, Thomas Polnik. Unter anderem wollte die Verteidigung ein ehemaliges Vorstandsmitglied der HypoVereinsbank als Zeugen laden.

Mitte August soll das Urteil gesprochen werden. Der vom Gericht als Gutachter bestellte Psychiater Professor Norbert Nedopil hatte am Freitag erklärt, von Mollath gehe heute keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit aus. Eine erneute Zwangseinweisung sei nicht angemessen.  AZ/dpa/lby

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