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  3. Polizistenmord: Anwalt des Polizistenmörders will vor das Bundesverfassungsgericht

Polizistenmord
16.02.2016

Anwalt des Polizistenmörders will vor das Bundesverfassungsgericht

Rudolf Rebarczyk (vorne) und Raimund Mayr wurden beide rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Brüder werden sich wohl nie wieder sehen.
Foto: Ulrich Wagner

Der Verteidiger des verurteilten Polizistenmörders Raimund Mayr plant gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Der Verteidiger des rechtskräftig verurteilten Polizistenmörders Raimund Mayr, 62, will mit allen Mitteln gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vorgehen. „Wir planen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht“, sagte Rechtsanwalt Adam Ahmed auf Anfrage. Falls diese scheitern sollte, sei man auch bereit, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen, betonte Ahmed.

Mayr war im März 2015 wegen des Mordes am Augsburger Polizeibeamten Mathias Vieth zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof vor kurzem die Revision gegen dieses Urteil zurückgewiesen.

Anwalt des Polizistenmörders: Schwurgericht war befangen

Doch damit will sich Mayrs Anwalt nicht abfinden. Sein Hauptkritikpunkt ist, dass das Schwurgericht befangen gewesen sei. Im Februar 2014 war Mayrs Bruder Rudolf Rebarczyk wegen des Polizistenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zunächst waren die Brüder gemeinsam vor Gericht gestanden. Doch der parkinsonkranke Mayr wurde verhandlungsunfähig. Dessen Prozess platzte und musste neu aufgerollt werden. Letztlich entschieden in beiden Verfahren dieselben Richter. Anwalt Ahmed kritisiert dies. Nach seinen Angaben habe es so eine Konstellation im deutschen Strafrecht noch nie gegeben. Über seinen Mandanten hätten andere Richter entscheiden müssen. (hogs)

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