Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Unterfranken: Arnstein-Tragödie: "Der hätte sich selbst vergasen können, aber nicht die Kinder"

Unterfranken
24.10.2017

Arnstein-Tragödie: "Der hätte sich selbst vergasen können, aber nicht die Kinder"

Im Prozess um sechs tote Kinder nach einer Geburtstagsfeier sagten nun auch die Eltern der Opfer aus.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Am zweiten Verhandlungstag kamen Mütter und Väter der Opfer zu Wort. Während die einen von einem Unfall sprechen, sind die anderen nur wütend.

Neun Monate ist es her, dass sechs junge Leute in einer Laube in Arnstein (Lkr. Main-Spessart) starben. Zwei ihrer Freunde hatten Glück. Sie waren auch zu der Party der 18-jährigen Rebecca eingeladen. Aber der eine wollte lieber in einen Club gehen, der andere war so angeschlagen, dass er daheim blieb. Nun sind die beiden Zeugen im Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen den 52-jährigen Vater der Gastgeberin. Der Angeklagte hatte den Generator in seinem Gartenhaus installiert, dessen giftige Abgase seine Tochter, seinen Sohn und vier ihrer Freunde töteten.

17-Jähriger entging der Katastrophe nur knapp

„Zum Gratulieren“ kam ein 17-Jähriger am Samstag, 28. Januar, gegen 21.20 Uhr zu der Laube, wo Rebecca ihren 18. Geburtstag feierte. „Es hat nach Pizzabrötchen gerochen“, erzählt er vor dem Landgericht Würzburg. Rene, Rebeccas Freund, habe in der Küche gewerkelt, er habe die Stimmen der Gäste gehört, Musik – und einen Motor. „Ich wusste aber nicht, was für ein Gerät das ist.“ Offensichtlich war es der Generator, der im Technikraum der Hütte Strom für den Backofen und die Stereoanlage produzierte.

Am frühen Sonntagmorgen ging der 17-Jährige noch mal zu dem Gartengrundstück. „Rebecca hatte gesagt, dass ich noch mal vorbeischauen sollte.“ Als er vom Tor aus sah, dass es in der Hütte dunkel war und still, drehte er um. Seine sechs Freunde waren da schon tot. Das letzte Lebenszeichen ist eine WhatsApp-Nachricht, die einer der Partygäste um 23.30 Uhr verschickt hatte.

Rechtsmediziner belastet Vater im Arnstein-Prozess

Ein 20-Jähriger kam erst gar nicht zu der Feier. Er hatte einen Kater vom Vortag. „Ich habe gegen 17 Uhr abgesagt“, sagt er im Zeugenstand. Dann erzählt er von der Silvesterfeier in derselben Gartenhütte vier Wochen zuvor. Der Generator habe „die ganze Zeit gebrummt“, sagt er. Und es habe „leicht nach Abgasen“ gerochen. Aber keiner habe über Übelkeit geklagt. Ein Mädchen, das damals mitfeierte, erzählt dem Gericht, dass immer wieder mal ein Fenster geöffnet worden sei Es steht fest, dass die sechs jungen Leute an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben sind. Das Gift sei geruchslos, sagt der sachverständige Rechtsmediziner. „Man merkt nicht, dass man in einer lebensgefährlichen Situation ist.“ Je höher der Giftgehalt in der Atemluft sei und je schneller er ansteige, umso schneller werde man bewusstlos. Der technische Sachverständige des Landeskriminalamts, der den Generator inspiziert hat, berichtet, dass seine Behörde „ein bis zwei Fälle“ von Kohlenmonoxid-Vergiftungen pro Jahr untersuche. „Meist sind das Leute, denen der Strom abgestellt wurde und die im Keller einen Generator betreiben.“ Der Gutachter hat die vom Angeklagten selbst konstruierte „Auspuffanlage“ in der Laube inspiziert. Seine Einschätzung ist eindeutig: „Die Konstruktion war nicht geeignet, Abgase abzuführen“, sagt er. Sie sei nicht „fest verbunden“ gewesen mit dem Generator, sondern „nur aufgesteckt“. Und im Übrigen sei der Generator ja auch „nur zum Betrieb im Freien“ ausgelegt gewesen. „Für solche Geräte gibt es keine geeigneten Katalysatoren.“

Die Maschine, die der Angeklagte an Silvester in einem Baumarkt gekauft hatte, habe ohne Räder und Lenkstange in dem Technikraum des Gartenhäuschens gestanden, sagt der Sachverständige. Zwischen Wand und Generator habe „ein langes Rohr“ durch einen Auslass ins Freie geführt. Ein kurzes Rohr, das das Gerät wohl mit dem langen Rohr verbinden sollte, habe am Boden gelegen. „Die Abgasanlage war auseinandergefallen“, sagt der Gutachter. Während der Zeugenaussagen schlägt der Angeklagte immer wieder die Hände vors Gesicht, wischt sich die Tränen ab. „Was da passiert ist, ist die größte Katastrophe meines Lebens“, hatte er am ersten Verhandlungstag gesagt.

"Der hätte sich selbst vergasen können, aber nicht die Kinder"

Jetzt, am zweiten Prozesstag, kommen auch die Eltern der anderen Getöteten zu Wort. Was sie verbindet, ist die Trauer um ihre Kinder; ihre Empfindungen für den Angeklagten sind unterschiedlich. Er spüre „nur noch Wut“, sagt ein Vater. Und dann bricht es aus ihm heraus: „So etwas stellt man nicht in ein Gartenhaus. Der hätte sich selbst vergasen können, aber nicht die Kinder. Eltern der anderen getöteten Kinder kamen zu Wort “ Eine Mutter wartet noch immer, dass die Tür aufgeht und ihr Sohn sagt „Mama ich bin da.“ Sie habe gehofft, dass der Angeklagte sich bei ihr entschuldigt. Aber das habe er nicht getan. Ihr Mann fragt, „wie dumm man sein“ müsse, um einen Generator in einer Laube aufzustellen. Der Angeklagte sei doch „Lkw-Fahrer, der weiß doch, was ein Verbrennungsmotor anrichten kann“. Eine weitere Mutter konnte nach dem Tod ihres Sohnes drei Monate lang nicht arbeiten, ist noch heute in Behandlung. Dass der Angeklagte sich bei ihr entschuldigt, habe sie aber „nicht erwartet“, sagt sie. „Er hat doch selbst zwei Kinder verloren.“ Auch ein weiterer Vater macht dem 52-Jährigen keine Vorwürfe. „Für mich war das ein tragischer Unfall“, sagt der Mann. Seine Frau erzählt dem Gericht, dass sie regelmäßig Kontakt mit der Familie des Angeklagten habe. „Das war ein grausamer Schicksalsschlag, der uns alle getroffen hat.“ So sieht es auch ein weiteres Elternpaar. Die Frau des Angeklagten, seit 20 Jahren mit ihm verheiratet, schildert ihren Mann als einen, „der keinen an sich ran lässt“. Er rede nicht über die Tragödie. Aber sie spüre, „wie sehr er mit sich selbst kämpft“. Die Verhandlung soll am Donnerstag, 26. Oktober, mit den Plädoyers fortgesetzt werden.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.