Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Feinstaub-Urteil: Auf München kommt ein Fahrverbot für Diesel-Autos zu

Feinstaub-Urteil
01.03.2017

Auf München kommt ein Fahrverbot für Diesel-Autos zu

Ein Fahrverbot inklusive blauer Plakette für München kommt, so die Deutsche Umwelthilfe. Dieselfahrer sollten ab 2018 damit rechnen.
Foto: Patrick Pleul (dpa)

Der Verwaltungsgerichtshof verdonnert den Freistaat Bayern, konkrete Pläne für Diesel-Fahrverbote vorzulegen. Allerdings bleiben noch wichtige Fragen offen.

Für bessere Luft in München muss der Freistaat nach einer Entscheidung des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts bis zum Ende des Jahres Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorbereiten. Dafür räumt ihm der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss aber mehr Zeit ein. Ob diese tatsächlich umgesetzt werden können, hängt vom Bundesgesetzgeber ab. Während die Wirtschaft vor den Verboten warnt, sehen Umweltverbände ihre Position bestätigt - und fordern die sogenannte blaue Plakette.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte den Freistaat verklagt, weil in der bayerischen Landeshauptstadt alljährlich die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) an zwei Stellen überschritten werden.

Deutsche Umwelthilfe: Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in München ab 2018

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ist zuversichtlich: "Mit dieser Entscheidung kommen in München ab Anfang 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge." Das Bundesverwaltungsgericht werde wohl im Herbst die Frage klären, ob Fahrverbote nach der Straßenverkehrsordnung möglich sind, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. Andernfalls müsse die blaue Plakette kommen. "An Fahrverboten führt kein Weg vorbei."

Mit der blauen Plakette für schadstoffarme Autos sollen vor allem schmutzigere Dieselfahrzeuge aus den Innenstädten ausgesperrt werden. Der Forderung schloss sich unter anderem der Deutsche Städtetag an. "Das Urteil zeigt: Die Städte befinden sich in einem echten Dilemma", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Einerseits seien sie dem Gesundheitsschutz ihrer Bürger verpflichtet. Andererseits wollten sie Dieselautos nicht gänzlich aus den Innenstädten fernhalten. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist sowohl gegen die blaue Plakette als auch gegen Diesel-Fahrverbote. Die Ergebnisse einer Umfrage zum Diesel-Fahrverbot finden Sie hier.

Fahrverbot trifft Wirtschaft und Pendler schwer

Gerd Lottsiepen vom ökologischen Verkehrsclub VCD sagte: "Niemand will Fahrverbote. Aber sie sind die letzte Notlösung, die jetzt greifen muss." Die Hauptschuld treffe die Autohersteller, deren Autos zu viele Stickoxide ausstoßen. Die Bundespolitik habe versagt, weil sie nichts dagegen tue. NO2 kann Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen verursachen. Europäische Umweltbehörden gehen von jährlich rund 10.600 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland aus. 

Lesen Sie dazu auch

Die bayerische Wirtschaft rechnet mit Schäden durch Fahrverbote. "Für viele Betriebe ist eine kurzfristige Flottenmodernisierung nicht finanzierbar", sagte Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Lieber sollte der Verkehrsfluss etwa mittels "grüner Wellen" verbessert werden. Der ADAC Südbayern sprach von einem schweren Schlag für die Verbraucher. "Viele Pendler und Bürger sind auf das Fahrzeug angewiesen", sagte Alexander Kreipl. Die Politik müsse, mit Augenmaß reagieren und nicht mit "überzogenen Zwangsmaßnahmen". Mehr dazu lesen Sie hier: Diesel-Fahrverbote: Branche hält Umrüstung für kaum möglich

Streit um Münchner Feinstaubbelastung bereits seit 2012 im Gange

2012 hatte das Verwaltungsgericht München den Freistaat verurteilt, im Luftreinhalteplan für München Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid zu ergänzen. Die Feinstaubwerte wurden seitdem eingehalten, die NO2-Werte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft dagegen an der Landshuter Allee und am Stachus jedes Jahr aufs Neue überschritten. 

2016 drohte das Gericht dem Freistaat 10.000 Euro Zwangsgeld an, falls er dem Urteil nicht bis Juni 2017 nachkomme. Der Freistaat legte Beschwerde ein, der Streit landete beim Verwaltungsgerichtshof.

Der staffelte die angedrohte Strafe bis Jahresende mit dem Beschluss vom 27. Februar (Az.: 22 C 16.1427), gegen den es kein Rechtsmittel gibt: 2000 Euro drohen, wenn der Freistaat bis zum 29. Juni kein Verzeichnis aller Straßen(abschnitte) in München veröffentlicht, wo der NO2-Grenzwert überschritten wird. 4000 Euro würden fällig, wenn er bis zum 31. August nicht im Zuge einer Öffentlichkeitsbeteiligung die Fortschreibung des Luftreinhalteplans bekanntmacht. Das bayerische Umweltministerium begrüßte das: "Auf diese Weise kann der Öffentlichkeit dargestellt werden, dass die weitere Verbesserung der Luftqualität in Städten ein komplexer Prozess ist."

Die letzten 4000 Euro sind für den Fall angedroht, dass der Freistaat nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember ein vollzugsfähiges Konzept mit einer Liste für Straßen präsentiert, auf denen Dieselfahrzeuge verboten werden könnten. Zudem soll darin enthalten sein, welche Einschränkungen es gebe und wo von Verboten abgesehen werde. Die Strafen sind aber nur angedroht. Sollte die DUH beispielsweise das Konzept für nicht ausreichend erachten oder der Freistaat die Frist nicht einhalten, müsste sie erneut vor Gericht, sagte ein VGH-Sprecher. Dann erst könnte das Gericht das Zwangsgeld anordnen. dpa/lby

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.