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Schlusspunkt beim Augsburger Polizistenmord: Der Bundesgerichtshof beendet den Fall des getöteten Beamten Mathias Vieth. Der Sohn des Opfers trifft eine überraschende Berufswahl.
Die Schwester vom getöteten Polizisten Mathias Vieth hatte am letzten Prozesstag einen Wunsch: Die beiden Brüder, die den Augsburger Polizisten ermordet haben, sollen sich nie wieder sehen – so wie sie ihren toten Bruder nie mehr sehen kann. Das würde sie als gerechte Strafe empfinden. Es sieht so aus, als ob dieser Wunsch in Erfüllung geht.
Denn beide Urteile gegen die Polizistenmörder Rudolf Rebarczyk, 60, und Raimund Mayr, 62, sind jetzt rechtskräftig. Nach Informationen unserer Redaktion hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 4. Februar 2016 die Revision von Raimund Mayr als unbegründet verworfen.
Mit einem einzigen Satz hat der BGH den Versuch des Polizistenmörders, das Urteil vom März 2015 anzufechten, zurückgewiesen. Mayr war zu lebenslanger Haft verurteilt worden, und das Augsburger Schwurgericht hatte festgestellt, dass seine Schuld besonders schwer wiegt. Juristisch ist der Mordfall Vieth, der die Bevölkerung über Jahre hinweg in Atem gehalten hat, damit nun beendet.
Polizistenmord: Das geschah am 28. Oktober 2011 im Augsburger Stadtwald
Denn Mayrs Bruder ist bereits seit Februar 2015 rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Bei Rebarczyk kommt eine dramatische Besonderheit hinzu: Er hatte als junger Mann schon im Jahr 1975 in Augsburg einen Beamten erschossen, den Polizeiobermeister Bernd-Dieter Kraus. Das Schwurgericht hatte gegen Rebarczyk wegen dieser Vorgeschichte zusätzlich zur Haft die Sicherungsverwahrung verhängt, weil es ihn für gemeingefährlich hält.
Die beiden Brüder haben den Polizeibeamten Mathias Vieth am 28. Oktober 2011 nach einer wilden Verfolgungsjagd im Augsburger Stadtwald mit Schnellfeuergewehren erschossen. Der 41-jährige Vieth und seine Streifenkollegin wollten die Brüder zuvor auf einem Parkplatz kontrollieren und überraschten sie wohl bei der Vorbereitung eines Raubüberfalls. Vieths Kollegin wurde angeschossen.
Zwei Monate später wurden die Brüder verhaftet. Im Februar 2014 verurteilte das Schwurgericht Rudolf Rebarczyk zur Höchststrafe. Der Prozess gegen seinen Bruder musste neu aufgerollt werden, weil es dem Angeklagten unter anderem wegen seiner Parkinson-Erkrankung schlecht ging.
Bundesgerichtshof sieht keine Fehler im Verfahren
Am 5. März vergangenen Jahres fiel dann auch das Urteil gegen Raimund Mayr. Der Vorsitzende des Schwurgerichts, Christoph Wiesner, nannte den Polizistenmord ein „ungeheuerliches Verbrechen“, das die Bevölkerung in besonderer Art bewegt habe. Die Indizienkette gegen den 61-Jährigen sei „erdrückend“ gewesen. Wiesner attackierte die beiden Verteidiger Adam Ahmed und Werner Ruisinger heftig. Die hatten zuvor aus Protest keine inhaltlichen Plädoyers gehalten und sprachen stattdessen von einem „unfairen und nicht rechtsstaatlichen Verfahren“. Ihr Mandant sei bereits verurteilt gewesen, bevor der Prozess begonnen habe. Das Gericht sei befangen gewesen.
Mit dieser Frage hat sich auch im Besonderen die 1400 Seiten starke Revisionsbegründung der Anwälte befasst. Doch der Bundesgerichtshof sieht offenbar keine Fehler im Urteil und im Verfahren. Rechtsanwalt Walter Rubach, der die Witwe des ermordeten Polizisten im Prozess als Nebenkläger vertreten hatte, sagte am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion: „Es war zu erwarten, dass die Revision keinen Erfolg hat. Wir sind froh, dass jetzt Rechtsfrieden herrscht und dass die Familie Vieth endlich Ruhe finden kann.“ Auch Marion Zech, die Anwältin der angeschossenen Polizistin, zeigte sich höchst zufrieden.
Polizeihauptmeister Mathias Vieth war 41, als er im Dienst getötet wurde. Der beliebte und engagierte Beamte hinterließ eine Frau und zwei Söhne. Einer der beiden jungen Männer hat sich nach Informationen unserer Zeitung trotz des Schicksals seines Vaters dafür entschieden, als Polizist für Recht und Gesetz einzutreten. Fabian Vieth absolviert zurzeit eine zweieinhalbjährige Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei in Königsbrunn. Im Sommer wird er ausgebildeter Polizeibeamter sein.
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