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München
25.10.2018

"Aus Langeweile": 15-Jähriger bietet 14-Jährigen bei Ebay an

Ein 15-Jähriger hat in München seinen Freund laut eigenen Angaben spaßeshalber über die Online-Plattform Ebay zum Verkauf angeboten.
Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

In München hatte ein "derber Spaß aus Langeweile" für einen 15-Jährigen ernste Konsequenzen. Er bot seinen 14-jährigen Freund über Ebay zum Verkauf an.

Ein 15-Jähriger hat bereits im Januar in München seinen 14-jährigen Mitschüler auf der Online-Plattform Ebay zum Verkauf angeboten. Die Anzeige stellte sich als Scherz heraus, da laut Polizei jedoch die Ernsthaftigkeit des Verkaufsangebots anhand des Gesamteindrucks des Inserats nicht gänzlich ausgeschlossen werden konnte, ermittelte das für Menschenhandel, Prostitution und Zuhälterei zuständige Kommissariat 35 (K 35) in dem Fall.

Öffentliche Ebay-Anzeige war mit Foto des 14-Jährigen versehen

Wie die Polizei berichtet, meldete eine unbekannte Ebay-Nutzerin bereits am 5. Januar 2018 der Online-Plattform das Inserat, in welchem ein augenscheinlich minderjähriger Junge für mehrere tausend Euro zum Verkauf angeboten wurde. Die Anzeige war laut Polizei mit einem Foto versehen, in der Beschreibung wurde der etwa 12- bis 14-jährige Junge als "Fehlkauf" bezeichnet. Das Exemplar komme "leider aus China", sei absolut "minderwertig" und würde "wirklich derbe stinken", so dass ein "Ölwechsel" zu empfehlen sei.

Da die Polizei nicht ausschließen konnte, dass das Verkaufsangebot ernst gemeint wurde, nahm das K 35 die Ermittlungen auf. Infolgedessen erließ das Amtsgericht München laut Polizei einen Durchsuchungsbeschluss wegen Verleumdung gegen den zwischenzeitlich ermittelten Inserenten, insbesondere aufgrund der derben Art der Anzeige, des jungen Alters des zu diesem Zeitpunkt unbekannten Geschädigten und der öffentlichen Einsehbarkeit der mit einem Foto versehenen Anzeige.

Polizei findet bei Wohnungsdurchsuchung Würgeholz im Kinderzimmer

Am 15. Mai unterzogen die Einsatzkräfte des Kommissariats schließlich gegen 6 Uhr die elterliche Wohnung des Beschuldigten in München. Nach der Vernehmung des 15-Jährigen sowie des in der Zwischenzeit ermittelten 14-Jährigen, der in der Anzeige angeboten wurde, stellte sich das Ganze als Scherz heraus, so die Polizei auf Nachfrage. Der ebenfalls aus München stammende 14-Jährige sei demnach mit dem Beschuldigten befreundet gewesen. Die Befragung der Jugendlichen ergab laut Polizei, dass es sich bei dem Inserat wohl tatsächlich um einen "derben Spaß aus Langeweile" gehandelt hatte. 

Der Spaß für den 15-jährigen Inserenten hielt sich jedoch in Grenzen: Im Rahmen der Durchsuchung wurde in seinem Kinderzimmer ein sogenanntes "Soft-Nunchaku" aufgefunden, das als Würgeholz eingesetzt werden kann und in Deutschland als verbotene Waffe eingestuft wird. Der illegale Besitz hatte daher eine Anzeige nach dem Waffengesetz zur Folge. Zudem hat die Polizei das Smartphone des Jugendlichen beschlagnahmt - was ihn wohl noch schlimmer getroffen haben dürfte.

Die Polizei hat die beiden Jugendlichen und deren Eltern eingehend über die ernsten Hintergründe solcher "Scherz-Inserate" im Internet und die damit verbundenen Gefahren belehrt. Insbesondere darüber, dass zum Schutz von tatsächlichen Opfern die Ernsthaftigkeit solcher Anzeigen grundsätzlich polizeilich überprüft wird. (AZ)

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