Ausgebranntes Auto in den Alpen: Besitzer muss nicht in die Psychiatrie
Der 31-jährige, der mit seinem Smart ins Oytal fuhr und das Auto dort verbrannte, ist nicht schuldfähig.
Für den 31-Jährigen, der im November 2015 mit seiner spektakulären Tour ins Oytal bei Oberstdorf für Schlagzeilen sorgte, hat das Memminger Landgericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik auf Bewährung angeordnet. Das heißt, dass der Unterallgäuer auf freien Fuß kommt, er aber in engem Kontakt zu einem Bewährungshelfer und Therapeuten bleiben muss. Auch wurde ihm auferlegt, eine bereits begonnene medikamentöse Behandlung seiner Drogensucht und einer dadurch verursachten Psychose fortführen. Die Bewährungszeit unter Führungsaufsicht beträgt fünf Jahre.
Wie berichtet, war der 31 Jahre alte Bäckermeister mit dem Smart ins Oberstdorfer Oytal bis in eine Höhe von 1400 Metern gefahren und hatte das Auto dort angezündet aus –Wut darüber, dass er nicht mehr weiterfahren konnte. Tagelang rätselte die Polizei, wie der Wagen in das unzugängliche Gelände gekommen war. Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass der 31-Jährige, dem das Auto gehörte, für eine ganze Reihe von Straftaten als Täter in Frage kommt. Unter anderem hatte er Ladendiebstähle begangen, Autos gestohlen und war damit im Drogenrausch unterwegs gewesen. Dass er seinen Smart-Kleinwagen bis ins unwegsame Gelände unterhalb des Höfats-Gipfels gefahren und dort in Brand gesetzt hatte, war nicht angeklagt worden.
Staatsanwaltschaft: 85.000 Euro Schaden angerichtet
Er habe sich gefühlt, als würde er von Gott geführt, hatte der 31-Jährige im Prozess gesagt. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte in weniger als einem Monat durch die verschiedenen Taten einen Schaden in Höhe von 85.000 Euro angerichtet. Zugutegehalten wurde ihm unter anderem, dass er inzwischen sämtliche Schäden beglichen hat.
Von Wahnvorstellungen und „Größenfantasien“ des 31-Jährigen sprach am Dienstag der psychiatrische Gutachter. Nach seinen Worten hat der Konsum von Amphetamin die psychische Erkrankung des Mannes ausgelöst. Deswegen sei eine Drogenabstinenz so wichtig. Bei den gefährlichen Taten hätten alle Beteiligten „einen guten Schutzengel gehabt, dass nicht mehr passiert ist“. Unter anderem hatte der Bäckermeister aus Wut über seinen Vater dessen Quad angezündet. Inzwischen habe sich das Verhältnis des Beschuldigten zu seinen Eltern ganz erheblich verbessert und die Familie biete ihm Rückhalt. Seit seiner Einweisung ins Bezirkskrankenhaus habe der Mann keine Drogen mehr genommen. Mittlerweile sehe er ein, dass er psychisch krank ist. Ein Medikament bekomme er jetzt in Form einer Depotspritze für 14 Tage. Diese Behandlung müsse unbedingt fortgeführt werden. Zu den „suchttherapeutischen Maßnahmen“ könne beispielsweise auch die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe gehören, erläuterte der Gutachter.
"Will nie mehr in dieses Krankheitsbild zurückfallen"
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, die in dem Verfahren ursprünglich die Unterbringung ohne Bewährung gefordert hatte, sagte: „In der Hauptverhandlung hat der Beschuldigte einen gefassten und vernünftigen Eindruck gemacht.“ Nach den Ausführungen des Gutachters könne die Einweisung in eine Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt werden.
„Mein Mandant macht mit, denn er will nie mehr in dieses Krankheitsbild zurückfallen“, versicherte sein Verteidiger. Der Mann auf der Anklagebank hat nach eigenen Worten bereits konkrete Pläne für die Zukunft: Er will sich eine Beschäftigung im Einzelhandel suchen, um wieder einer geregelten Arbeit nachgehen zu können. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung erklärte der 31-Jährige: „Mir tut das alles sehr leid, ich bedauere das.“ Er könne sich heute nicht mehr erklären, was geschehen ist.
Als der Bäckermeister am Dienstag am zweiten Prozesstag in den Sitzungssaal geführt wurde, hatte er sich noch ein Tuch über den Kopf gehängt – um sein Gesicht vor Kameras zu verbergen. Am Nachmittag verließ er das Gericht als freier Mann – in Begleitung seiner Familie.
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