Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess in Memmingen: Ausgebranntes Auto in den Alpen: Besitzer muss nicht in die Psychiatrie

Prozess in Memmingen
30.08.2016

Ausgebranntes Auto in den Alpen: Besitzer muss nicht in die Psychiatrie

Ein ausgebranntes Auto wurde im November 2015 im Oytal bei Oberstdorf auf einer Höhe von etwa 1400 Metern entdeckt.
3 Bilder
Ein ausgebranntes Auto wurde im November 2015 im Oytal bei Oberstdorf auf einer Höhe von etwa 1400 Metern entdeckt.
Foto: Benjamin Liss

Der 31-jährige, der mit seinem Smart ins Oytal fuhr und das Auto dort verbrannte, ist nicht schuldfähig.

Für den 31-Jährigen, der im November 2015 mit seiner spektakulären Tour ins Oytal bei Oberstdorf für Schlagzeilen sorgte, hat das Memminger Landgericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik auf Bewährung angeordnet. Das heißt, dass der Unterallgäuer auf freien Fuß kommt, er aber in engem Kontakt zu einem Bewährungshelfer und Therapeuten bleiben muss. Auch wurde ihm auferlegt, eine bereits begonnene medikamentöse Behandlung seiner Drogensucht und einer dadurch verursachten Psychose fortführen. Die Bewährungszeit unter Führungsaufsicht beträgt fünf Jahre.

Wie berichtet, war der 31 Jahre alte Bäckermeister mit dem Smart ins Oberstdorfer Oytal bis in eine Höhe von 1400 Metern gefahren und hatte das Auto dort angezündet aus –Wut darüber, dass er nicht mehr weiterfahren konnte. Tagelang rätselte die Polizei, wie der Wagen in das unzugängliche Gelände gekommen war. Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass der 31-Jährige, dem das Auto gehörte, für eine ganze Reihe von Straftaten als Täter in Frage kommt. Unter anderem hatte er Ladendiebstähle begangen, Autos gestohlen und war damit im Drogenrausch unterwegs gewesen. Dass er seinen Smart-Kleinwagen bis ins unwegsame Gelände unterhalb des Höfats-Gipfels gefahren und dort in Brand gesetzt hatte, war nicht angeklagt worden.

Staatsanwaltschaft: 85.000 Euro Schaden angerichtet

Er habe sich gefühlt, als würde er von Gott geführt, hatte der 31-Jährige im Prozess gesagt. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte in weniger als einem Monat durch die verschiedenen Taten einen Schaden in Höhe von 85.000 Euro angerichtet. Zugutegehalten wurde ihm unter anderem, dass er inzwischen sämtliche Schäden beglichen hat.

Von Wahnvorstellungen und „Größenfantasien“ des 31-Jährigen sprach am Dienstag der psychiatrische Gutachter. Nach seinen Worten hat der Konsum von Amphetamin die psychische Erkrankung des Mannes ausgelöst. Deswegen sei eine Drogenabstinenz so wichtig. Bei den gefährlichen Taten hätten alle Beteiligten „einen guten Schutzengel gehabt, dass nicht mehr passiert ist“. Unter anderem hatte der Bäckermeister aus Wut über seinen Vater dessen Quad angezündet. Inzwischen habe sich das Verhältnis des Beschuldigten zu seinen Eltern ganz erheblich verbessert und die Familie biete ihm Rückhalt. Seit seiner Einweisung ins Bezirkskrankenhaus habe der Mann keine Drogen mehr genommen. Mittlerweile sehe er ein, dass er psychisch krank ist. Ein Medikament bekomme er jetzt in Form einer Depotspritze für 14 Tage. Diese Behandlung müsse unbedingt fortgeführt werden. Zu den „suchttherapeutischen Maßnahmen“ könne beispielsweise auch die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe gehören, erläuterte der Gutachter.

"Will nie mehr in dieses Krankheitsbild zurückfallen"

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, die in dem Verfahren ursprünglich die Unterbringung ohne Bewährung gefordert hatte, sagte: „In der Hauptverhandlung hat der Beschuldigte einen gefassten und vernünftigen Eindruck gemacht.“ Nach den Ausführungen des Gutachters könne die Einweisung in eine Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt werden.

„Mein Mandant macht mit, denn er will nie mehr in dieses Krankheitsbild zurückfallen“, versicherte sein Verteidiger. Der Mann auf der Anklagebank hat nach eigenen Worten bereits konkrete Pläne für die Zukunft: Er will sich eine Beschäftigung im Einzelhandel suchen, um wieder einer geregelten Arbeit nachgehen zu können. In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung erklärte der 31-Jährige: „Mir tut das alles sehr leid, ich bedauere das.“ Er könne sich heute nicht mehr erklären, was geschehen ist.

Als der Bäckermeister am Dienstag am zweiten Prozesstag in den Sitzungssaal geführt wurde, hatte er sich noch ein Tuch über den Kopf gehängt – um sein Gesicht vor Kameras zu verbergen. Am Nachmittag verließ er das Gericht als freier Mann – in Begleitung seiner Familie.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.