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  3. Oberfranken: Ausländerfeindliches Schild - Ladeninhaber vor Gericht

Oberfranken
26.10.2016

Ausländerfeindliches Schild - Ladeninhaber vor Gericht

Wegen eines ausländerfeindlichen Schildes muss ein 54-Jähriger aus Selb vor Gericht. Eine Geldstrafe akzeptierte er nicht - jetzt könnte ihn eine größere Strafe erwarten.

Ein Schild mit der Aufschrift "Asylanten müssen draußen bleiben" bringt einen Mann aus dem oberfränkischen Selb nun vor Gericht. Der 54-jährige Ladeninhaber hatte das Schild mit dieser Aufschrift und dem Bild von einem Hund aufgestellt. Die Kombination erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung, hatte die Staatsanwaltschaft Hof erklärt und beim Amtsgericht Wunsiedel eine Geldstrafe beantragt. Das Schild vergleiche Asylbewerber mit Hunden.

Weil er eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung nicht akzeptieren wollte und Einspruch einlegte, soll Mitte November der Prozess gegen den 54-Jährigen beginnen, wie ein Sprecher des Landgerichts Hof sagte. Am 17. November soll der Fall demnach am Amtsgericht Wunsiedel verhandelt werden. Prinzipiell kann Volksverhetzung nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit Haft von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. dpa/lby

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.10.2016

Der Mann sollte bis zur letzten Instanz durchmarschieren.

27.10.2016

Ich bin gespannt, ob der ehemalige Vorsitzende des Türkischen Elternbundes in Hamburg, Malik Karabulut, der laut einem NDR beitrag auf Facebook die Deutschen als "Köterrasse und sein Gastland als "„Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland" bezeichnet hat, auch eine Vorladung aus Hof bekommt:

https://www.youtube.com/watch?v=DZcyN0ua0JE

27.10.2016

Nun ja, Rassismus ist m. E., wenn auch artverwandt, aber schon was anderes als religiöser oder politischer Hass.

Was mich bestürzt, ist der Eindruck des zweierlei Maßes, mit dem sowohl die "öffentliche Wahrnehmung" als auch die Justiz über die Jahre zunehmend zu messen scheint:

Da wird aus einem diskriminierenden Schild an einer Ladentür eine Staatsaffäre gemacht, gleichzeitig bleibt eine öffentliche, schäbige Beleidigung des gesamten Staats und Volkes, das einen beherberg, durch einen eingewanderten Mandatsträger bis auf eine lauwarme Empörung (Es sei nicht hinnehmbar, es müsse gesprochen werden...) eines Mitgliedes der CDU-Fraktion anscheinend folgenlos. Warum wird dem Verein, der als Zweck auch "Integration" angibt, nicht die Gemeinnützigkeit entzogen? Warum wird der Kerl nicht einfach ausgewiesen?

Da wird eine 14-jährige von 5 "jungen Männern", die verdächtig südländisch aussehen (in anderen Medien als Serben oder Albaner bezeichnet), sturzbetrunken gemacht, vergewaltigt und zum Erfrieren in den Hinterhof abgelegt, und 4 davon kommen mit Bewährungsstrafen davon, während deutsche, welche die GEZ-Gebühr verweigern, für mehrere Monate ins Gefängnis wandern (am selben Tag wurde dies von einer alleinerziehenden Brandenburgerin berichtet).

Es fällt schwer, bei solchen Fällen nicht einen "Kulturbonus" für "Südländer", bzw. eine sich verselbständigenden politische Korrektheit zu unterstellen.