Er zitierte sie ins Büro und nötigte sie zum Striptease: Weil er seine Auszubildende (17) gezwungen hat, sich vor ihm bis auf den Slip auszuziehen, wurde ein Neuburger Geschäftsmann vor dem Amtsgericht verurteilt. Von Barbara Feneberg

Von Barbara Feneberg
Neuburg - Er zitierte sie ins Büro und nötigte sie zum Striptease: Weil er seine Auszubildende(17) gezwungen hat, sich vor ihm bis auf den Slip auszuziehen, ist ein Neuburger Geschäftsmann vor dem Amtsgericht zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Und es waren anscheinend nicht die einzigen dreisten Spielchen, die der zweifache Famileinvater mit jungen Mädchen spielte.
Ursprünglich sollte es im heutigen Prozess um die Vorwürfe gehen, dass der Geschäftsmann in Vorstellungsgesprächen die Bewerberinnen aufforderte, sich auszuziehen. Angeblich wollte der Geschäftsmann sehen, ob die jungen Damen tätowiertsind. Gerechtfertigt hatte er sein unsittliches Anliegen mit derBegründung, Kunden des Reisebüros würden das bei jungen Mädchen nichtgerne sehen.
Doch wie sich vor dem Kadi herausstellte, passierten noch wesentlich dreistere Spielchen in einem Neuburger Reisebüro.
Im Juli vergangenen Jahres ruft der Geschäftsmann, der in Neuburg und Gersthofen Reisebüros betreibt, seine 17-Jährige Auszubildende in sein Büro. Dort legt ihr der zweifache Familienvater einen Fragebogen vor. Der Test ist so schwer, dass das unbedarfte Mädchen die wenigsten Fragen beantworten kann. Sie hat Angst ihren Ausbildungsplatz zu verlieren und tut deshalb, was ihr Chef von ihr verlangt: Für jede falsche Antwort soll sie ein Kleidungsstück ablegen. Sie weigert sich erst, tut es dann doch. Ihr Chef vermerkt hinter jeder Frage, was die 17-Jährige auszieht: Pulli, T-Shirt, Hose. Am Ende trägt sie nur noch ihren Slip.
"Im ersten Moment habe ich gar nicht verstanden, was gerade passiert", sagt das Opfer vor Gericht aus. Deshalb führt sie auch aus, was ihr Chef weiter fordert: bloßgestellt wie sie ist, muss sie einen langen Text in den PC zu tippen. Erst dann darf sie sich wieder anziehen und gehen.
Seit diesem Vorfall leidet die 17-Jährige unter psychischen Belastungen, kann schlecht schlafen. Es dauerte lange, bis sie ihren Eltern von der beschämenden Episode erzählen kann. Denn ihr Chef ist zu diesem Zeitpunkt noch gut mit der Familie befreundet. Doch als sie in der Zeitung liest, dass ihr Vorgesetzter auch bei anderen Mädchen seine anzüglichen Spielchen treibt, geht sie zu ihrer Mutter und schließlich zur Polizei.
Das Urteil: Der Reisebürobesitzer muss 3300 Euro Schmerzensgeld an seine ehemalige Auszubildende zahlen und er wurde wegen Nötigung in besonders schwerem Fall zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Sein Geständnis und die Tatsache, dass sich der Familienvater mehrfach entschuldigt hat, milderten die Strafe.
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