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  3. Nachbarschaftsstreit: BGH-Urteil: Gericht darf Trompetenspiel nicht zu stark einschränken

Nachbarschaftsstreit
26.10.2018

BGH-Urteil: Gericht darf Trompetenspiel nicht zu stark einschränken

Eine Augsburger Berufsmusiker liegt mit Nachbarn im Clinch, weil er zuhause regelmäßig Trompete spielt.
Foto: Silvio Wyszengrad

Ein Augsburger Berufsmusiker will Trompete spielen, seine Nachbarn wollen ihre Ruhe. Nach jahrelangem Rechtsstreit fällt nun der Bundesgerichtshof ein Urteil.

Wenn Nachbarn über das Musizieren im Reihenhaus streiten, dürfen Gerichte keine zu strengen Maßstäbe anlegen. Es müsse in gewissen Grenzen als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein, urteilte der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in einem Verfahren aus Augsburg um das Trompetenspiel eines Berufsmusikers (Az. V ZR 143/17).

BGH fordert Neuverhandlung des Trompeten-Falls in Augsburg

Es komme allerdings immer auf den Einzelfall an. Die Art des Instruments, die wahrnehmbare Lautstärke im Nachbarhaus und mögliche Erkrankungen der Nachbarn müssten berücksichtigt werden. Der für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat hält zwei bis drei Stunden an Wochentagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen für angemessen. Ob ein Berufsmusiker übe, spiele keine Rolle. "Er kann nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte haben", sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann.

Der Senat verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Dieses hatte dem Musiker lediglich zehn Übungsstunden pro Woche werktags zu bestimmten Zeiten im Dachgeschoss und an maximal acht Samstagen und Sonntagen je eine Stunde zugestanden. "Die Maßstäbe des Landgerichts sind zu streng", sagte Stresemann.

Auch über die Frage, ob der Trompeter weiterhin Schüler zwei Stunden pro Woche unterrichten darf, muss das Landgericht neu entscheiden. Hier kommt es nach BGH-Auffassung auch darauf an, ob nur Tonleitern geübt werden und wie viele falsche Töne ein Schüler spielt.

Worum ging es im Augsburger Trompeten-Fall?

Der Berufsmusiker beim Staatstheater Augsburg probt regelmäßig zu Hause. Er wohnt mit seiner Familie in einem Reihenhaus im Stadtteil Pfersee und erteilte dort auch zwei Übungsstunden pro Woche an Schüler. Das Landgericht Augsburg hatte dem Musiker jedoch Auflagen gemacht: Von seltenen Ausnahmen abgesehen darf er nur noch werktags zu bestimmten Zeiten in einem Übungsraum unter dem Dach spielen - insgesamt nicht mehr als zehn Stunden die Woche.

Der Grund: Die direkten Nachbarn im Reihenhaus sind genervt. "Das ist kein Trompetenspiel, sondern ständiges Üben von Sequenzen - stundenlang." Radiohören und Fernsehen sei in normaler Lautstärke nicht möglich. Eine Schlichtung hat kein Ergebnis gebracht. Die Nachbarn verlangen, dass der Musiker sein Haus besser dämmt. "Wir wollen einfach, dass es leise ist", sagt ihr Anwalt. Der Anwalt des Trompeters verweist dagegen auf die Bausubstanz des Hauses. Eine Schallisolierung wäre kaum machbar.

"95 Dezibel hat eine Trompete, das ist wie ein Presslufthammer", sagte Siegfried Mennemeyer, der die genervten Nachbarn aus der Augsburger Reihenhausanlage vertritt. Jemand, der vom Trompetespielen lebe, könne auch Geld für einen Proberaum in die Hand nehmen. Dass sein Mandant Berufsmusiker sei, tue nichts zur Sache, hielt ihm BGH-Anwalt Volkert Vorwerk entgegen. Es gehe einfach ums häusliche Musizieren. Wer in einem älteren Reihenhaus ohne Trennwände und modernen Schallschutz wohne, müsse mit höherer Lärmbelastung leben.

Klagender Nachbar will weiterhin Dämmung des Probenraums erreichen

Das Trompetenspiel aus dem Dachgeschoss ist nach Feststellung des Landgerichts bei einem Ortstermin im Schlafzimmer der Nachbarn leise zu hören. Wenn der Beklagte in seinem Wohnzimmer spielt, ist das im Wohnzimmer nebenan in schwacher Zimmerlautstärke zu hören.

Der klagende Nachbar kündigte an, weiter alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, damit der Trompetenspieler einen Probenraum im Haus dämmt. Dann könnte dieser seinen Beruf vernünftig ausüben und die Nachbarn könnten ungestört im eigenen Haus leben, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Wie viel Hausmusik ist erlaubt?

Musizieren gehört zum sozial üblichen Verhalten und zur grundgesetzlich geschützten Entfaltung der Persönlichkeit. Weil sich kaum ein Instrument in Zimmerlautstärke spielen lässt, müssen Ruhezeiten eingehalten werden. In vielen Bundesländern geht die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. Ruhezeiten stehen oft auch in der Hausordnung oder im Mietvertrag. Dort kann außerdem festgelegt sein, wie lange am Tag höchstens gespielt werden darf.

Wie viel Beschränkung ist erlaubt?

Nach einem BGH-Urteil ist eine Ruhezeit von 20 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr in Ordnung. Damit bleibe ausreichend Zeit zum Musizieren. Entscheidend sind aber die Umstände. Eine Seniorenwohnanlage ist anders zu beurteilen als ein Studentenwohnheim. Auch wichtig: Wie ist die Bausubstanz, wie laut ist die Umgebung, welche Art von Musik wird gespielt? "Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. "Das Recht, Musik zu spielen, muss so schonend wie möglich ausgeübt werden."

Was bedeutet das konkret?

In der Regel gelten zwei bis drei Stunden Musik am Tag als zumutbar. Einzelne Gerichte haben aber auch schon strengere Auflagen gemacht, etwa eineinhalb Stunden für ein Akkordeon. Beschränkungen der Lautstärke durch die Hausordnung darf es laut BGH nur bei nicht mehr hinnehmbaren Störungen geben. Ein Berufspianist kann keine besondere Behandlung beanspruchen, denn auf die Qualität der Musik kommt es nicht an.

Welche Möglichkeiten gibt es bei Differenzen zwischen Nachbarn?

An erster Stelle steht das direkte Gespräch. Gibt es keine Einigung, sollten Mieter den Vermieter einschalten. Dieser kann eine Abmahnung aussprechen, wenn die Musik überhand nimmt. Bei dauerhafter Störung kann ein Mieter eine Mietminderung in Erwägung ziehen. Helfen kann auch ein Schlichter. "Wir können nur raten, das außergerichtlich zu klären", sagt Julia Wagner, Referentin für Recht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Wenn ein Gericht entscheide, habe immer einer das Nachsehen - manchmal sogar beide.

So bewertete das BGH den Augsburger Trompeten-Fall im Vorfeld

Aus Sicht des BGH-Senats hat das Augsburger Landgericht zu strenge Auflagen für das Trompetenspiel gemacht: Maximal zehn Stunden pro Woche und nur im Übungsraum unter dem Dach, samstags und sonntags nur ausnahmsweise vor schwierigen Konzerten, kein Unterricht mehr. "Das scheint uns deutlich zu streng zu sein", sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in der Verhandlung. Vielleicht würden dabei mehr Tonleitern geübt und häufiger falsche Töne getroffen, sagte Stresemann. Dem sei aber mit zeitlichen Einschränkungen zu begegnen.

Stresemann machte klar, dass beide Seiten zu ihrem Recht kommen müssten. "Es gilt natürlich nicht das Alles-oder-nichts-Prinzip." Mit der jetzigen Regelung dürfe der Musiker seine Trompete aber nicht einmal bei einer Familienfeier im Wohnzimmer spielen. (AZ/ Anja Semmelroch und Sönke Möhl, dpa)

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