Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Augsburg: Baby zu Tode geschüttelt: Vater muss lange Zeit hinter Gitter

Augsburg
12.12.2014

Baby zu Tode geschüttelt: Vater muss lange Zeit hinter Gitter

Ein Vater schüttelte sein neugeborenes Baby, weil es schrie - das Kind starb kurz darauf an einem Schütteltrauma. Der Vater muss nun ins Gefängnis.
Foto: Matthias Hiekel, dpa (Symbolbild)

Weil seine fünf Tage alte Tochter nicht aufhört zu schreien, schüttelt sie der Vater. Das Kind wird schwer verletzt - stirbt wenig später im Krankenhaus. Nun hat das Gericht ein Urteil gesprochen.

Ein junger Familienvater hat sein schreiendes, erst fünf Tage altes Baby so heftig geschüttelt, das es wenige Tage darauf an massiven Hirnblutungen in der Kinderklinik des Augsburger Klinikums gestorben ist. Der 29-Jährige muss dafür nun neun Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Augsburg wertet die Tat, wie vom Staatsanwalt gefordert, als Totschlag. Beide Verteidiger hatten eine deutliche niedrigere Strafe gefordert. Ihrer Ansicht nach hat ihr Mandant den Tod seiner kleinen Tochter nur fahrlässig verursacht.

Zeugen beschreiben den Vater als liebevoll

In dem dreitägigen Prozess hatten Zeugen gesagt, den Lagerarbeiter als liebevollen, umsichtigen Vater erlebt zu haben. Der 29-Jährige war bei der Geburt seiner Tochter dabei gewesen. Die Familie hat noch einen kleinen Sohn. Die Ehefrau gibt ihrem Mann keine Schuld am Tod der kleinen Mira. „Ich habe keine Sekunde daran gezweifelt, dass es ein Unglücksfall war.“ Vor Gericht betonte die 28-jährige Rettungsassistentin: „Ich stehe zu meinem Mann.“

Zur Tatzeit hatte sie beide Kinder mit dem Vater alleine gelassen, um einkaufen zu gehen. Ihre Tochter hatte die Nacht zuvor viel geschrien, schlief jedoch zu dem Zeitpunkt, eingehüllt in ein Wickeltuch auf der Wohnzimmercouch. Als sie dann wieder schrie, habe ihn das gestört und geärgert, warf Staatsanwalt Hans-Peter Dischinger dem Angeklagten vor. Der Vater saß in dem Moment an einem Computerspiel, nebenzu lief eine Fernsehserie.

Eine „immense Tragödie“ für die Familie

Aus Sicht des Gerichts ist das Geschehen eine „immense Tragödie“ für die Familie. Dennoch sei der Angeklagte wegen einer schweren Gewalttat an einem schutzlosen Kind zu verurteilen. Jede Mutter und jeder Vater, so Richter Christoph Wiesner, wisse heutzutage, dass man ein Baby nicht schütteln darf. Ein Münchner Gerichtsmediziner illustrierte dies an einem Beispiel. Wird ein vier Kilo schweres Baby kräftig geschüttelt, wirken auf seinem Kopf Kräfte ein, als wenn ein Gewicht von 1,5 Tonnen aus sechs Meter Höhe auf ihn fallen würden.

Jährlich werden in Deutschland zwischen 100 bis 200 Säuglinge mit einem Schütteltrauma in Kliniken eingeliefert. Jedes dritte Kind stirbt an den Folgen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.