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Oberfranken
26.11.2014

Babymord-Prozess in Hof: Mutter wird freigesprochen

Ein Spielzeugfahrzeug steht vor einem Wohnhaus in Bad Alexandersbad vor einer Grube, in der zwei Babyleichen entdeckt wurden. Am 26. November ist im Prozess das Urteil gefallen.
Foto: David Ebener, dpa

Im Prozess um den Tod ihrer beiden Babys ist die angeklagte Mutter aus Oberfranken freigesprochen worden. Die Morde vor mehr als 25 Jahren konnten ihr nicht nachgewiesen werden.

Sie hat nach Auffassung des Landgerichts Hof ihre zwei Babys vor mehr als 25 Jahren nach der Geburt sterben lassen. Dennoch muss eine 53 Jahre alte Frau aus Oberfranken nicht ins Gefängnis. Denn Mord konnte ihr in dem Prozess nicht nachgewiesen werden. Die Strafkammer bewertete den Fall zwar als Totschlag in zwei Fällen - doch diese Taten sind bereits verjährt. So wurde die Angeklagte am Mittwoch freigesprochen.

Die Leichen der beiden Babys waren im Vorjahr zufällig bei Bauarbeiten in Bad Alexandersbad (Landkreis Wunsiedel) gefunden worden. Über einen DNA-Abgleich kam man wenige Wochen später der Hauswirtschafterin auf die Spur, die die beiden Säuglinge in den 1980er Jahren zur Welt gebracht hatte. Bei der Polizei legte sie ein Geständnis ab, schwieg dann aber vor Gericht.

Der Vorsitzende Richter Matthias Burghardt sagte in seiner Urteilsbegründung, die Frau habe die beiden Babys nach den heimlichen Hausgeburten unversorgt gelassen. Sie habe gewollt, dass sie sterben. Ein Mordmerkmal wie etwa niedere Beweggründe habe man aber nach so langer Zeit nicht zweifelsfrei feststellen können. Viele Hintergründe der Tat müssten im Dunkeln bleiben. Deshalb werde die Angeklagte nicht wegen Mordes verurteilt. 

Das Gericht folgte mit seinem Freispruch der Forderung des Verteidigers der Frau. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Sie hatte argumentiert, die Frau habe sich vor der finanziellen Mehrbelastung durch zwei weitere Kinder gefürchtet und sie deshalb umgebracht.

Zusammen mit ihrem Ehemann hatte die Frau bereits vier Kinder, eines davon hatte sie zur Adoption freigegeben. Die Strafkammer ging auch davon aus, dass der Mann von den beiden weiteren Schwangerschaften wusste. Die Angeklagte habe ein Lügenkonstrukt geschaffen, um sich und den Ehemann zu schützen. Auch der Mann hatte vor Gericht keine Angaben gemacht. AZ/dpa

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