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Landtag
01.08.2011

Bayerisches Kabinett will Asylrecht neu regeln

Die bayerische Staatsregierung will das Asylrecht erneuern.
Foto: dpa

Seit über einem Jahr ringt die Staatsregierung um ein neues Gesetz zum Asylrecht. Jetzt steht ein Entwurf zur Abstimmung. Beim Bayerischen Flüchtlingsrat stößt er auf Kritik.

Nach mehr als einjährigem Tauziehen regelt die Staatsregierung die Unterbringung von Flüchtlingen neu. Der Gesetzentwurf von Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) stehe an diesem Dienstag bei der letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause auf der Tagesordnung, wie es am Montag in der Koalition hieß. Die vorgesehenen Verbesserungen wurden bereits beim Asylkompromiss 2010 vereinbart.

Künftig sollen Familien und allein stehende Eltern mit Kindern aus den Gemeinschaftsunterkünften in eine eigene Wohnung umziehen können, sobald ihr Asylverfahren beendet ist. Alle anderen sollen nach vier Jahren ausziehen können. Ausgenommen sind Straftäter oder Asylbewerber, deren Identität nicht geklärt werden kann. Der Bayerische Flüchtlingsrat ist mit diesem Ergebnis unzufrieden und fordert weitergehende Lockerungen.

CSU und FDP hatten sich bereits im Mai 2010 auf diese Lösung verständigt - doch anschließend gab es lange Streit um die Formulierung des Gesetzentwurfs. Die FDP drängte auf eine möglichst liberale Ausgestaltung, während das Innenministerium strengere Regelungen vorzog.

Die Lösung brachte erst ein Spitzentreffen mit Beteiligung von Sozialministerin Haderthauer, Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Martin Zeil (FDP), FDP-Landtagsfraktionschef Thomas Hacker und den Sozialexperten beider Fraktionen am 14. Juli. Die Runde einigte sich darauf, dass es bei den ursprünglichen Plänen bleibt und es weder eine Lockerung noch eine Verschärfung geben wird.

"Wir halten diese Lösung nach wie vor für absolut unbefriedigend", sagte Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat, der die Gemeinschaftsunterkünfte als "Lager" kritisiert. Viele Flüchtlinge müsste auch künftig jahrelang in den Unterkünften bleiben. "Bayern hätte alle Ermessensspielräume, die Lagerpflicht abzuschaffen." Mit der Neuregelung rücke Bayern bei der Unterbringung von Flüchtlingen "vom letzten auf den vorletzten Platz" vor. Nur in Baden-Württemberg sei die Unterbringung bisher noch strenger geregelt. "Aber die neue Landesregierung in Baden-Württemberg plant bereits eine Verbesserung, so dass Bayern dann wieder auf dem letzten Platz wäre", sagte Thal. dpa

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