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Stille Tage
31.03.2015

Bayern will Tanzverbot an Karfreitag nicht lockern

Das Tanzverbot gilt an Karfreitag 24 Stunden. Deshalb öffnet an diesem Tag so gut wie kein Klubbetreiber.
Foto: Archiv

Das Tanzverbot an Karfreitag bleibt. Bayern will das Gesetz zu den "stillen Tagen" nicht weiter lockern.

Tanzverbot in Bayern bedeutet, dass es an diesem Tag keine öffentlichen Musik- oder Tanzveranstaltungen gibt. Besonders streng sind die Regeln an Karfreitag

Im Jahr 2013 hatte der Landtag einem Gesetzentwurf der Staatsregierung - damals noch mit FDP-Beteiligung - zugestimmt und das Tanzverbot an sechs "stillen Tagen" aufgeweicht. "Wir haben eine intensive Diskussion gehabt und einen Kompromiss gefunden", sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums.

In den Nächten vor anderen stillen Tagen darf seitdem bis zwei Uhr morgens getanzt werden - zwei Stunden länger als vor der Gesetzesänderung. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag und Heiligabend.

Bayern hat die meisten stillen Tage mit Tanzverbot

Für Karfreitag gilt: Jede Art von "Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb" ist nach Angaben des Innenministeriums ausnahmslos verboten. Dabei soll es auch bleiben. "Wir haben wahrscheinlich mit die umfangreichsten Regelungen", sagte ein Sprecher des Innenministeriums.

Initiator des Gesetzes war damals die FDP. Nach Angaben des Innenministeriums hat kein Bundesland mehr "stille Tage" als Bayern. Neben den drei genannten sind das: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und der Buß- und Bettag.  AZ, dpa

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