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Fall Mollath
11.06.2014

Bayern will Unterbringung in Psychiatrie reformieren

Gustl Mollath kurz nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie. Dort verbrachte er sieben Jahre seines Lebens, unberechtigterweise, wie das Gericht entschied.
Foto: David Ebener/dpa

Bayerns Justizminister Winfried Bausback will die Hürden für eine Unterbringung in der Psychiatrie erhöhen. Ein Fall wie Gustl Mollath soll sich nicht wiederholen.

Nach dem Fall Gustl Mollath will Bayern die Hürden für die strafrechtliche Unterbringung in der Psychiatrie erhöhen. Justizminister Winfried Bausback stellte am Mittwoch in München einen Gesetzentwurf vor, der die Anforderungen an Gerichte und Gutachten in die Höhe schraubt. "Wir wollen das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken", sagte der CSU-Politiker.

Schuldunfähige Täter sollen demnach nur dann in der Psychiatrie untergebracht werden, wenn ihnen erheblicher Schaden beziehungsweise Gefahr für Leib oder Seele droht, oder sie voraussichtlich schweren wirtschaftlichen Schaden anrichten. Der Justizminister will den Vorschlag nun der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern vorlegen, die bis Jahresende einen Reformvorschlag für die Unterbringung vorlegen soll.

Gustl Mollath war sieben Jahre in der Psychiatrie

Der Nürnberger Gustl Mollath war nach einem Rosenkrieg mit seiner Frau sieben Jahre lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht worden. Auslöser war die Befürchtung des Nürnberger Landgerichts, Mollath könne eine Gefahr für die Allgemeinheit sein. Der Fall hatte der bayerischen Justiz bis zu Mollaths Entlassung Negativschlagzeilen und einen Untersuchungsausschuss des Landtags eingebracht. dpa 

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