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Sterbehilfe
06.08.2012

Beate Merk: Ärzte sollen für organisierte Sterbehilfe bestraft werden

Die bayerische Justizministerin Beate Merk lehnt eine Straffreiheit für Ärzte ab.
Foto: Marc Müller dpa

Bayerns Justizministerin Beate Merk lehnt eine Straffreiheit für Ärzte in der Sterbehilfe ab. Das Bundesjustizministerium sieht das anders.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat im Streit um die organisierte Sterbehilfe klargestellt, dass sie eine Straffreiheit für Ärzte ablehnt. Sie befürworte eine Straffreiheit für nahe Angehörige, die Beihilfe leisten - nicht aber für Mediziner, wie es der Gesetzentwurf des FDP-geführten Bundesjustizministeriums vorsieht, sagte Merk am Montag. Nahe Angehörige seien bei der Pflege unheilbar Kranker, die oft unerträgliches Leid aushalten müssten, in einem "enormen Gewissenskonflikt", betonte die Ministerin. "In diesem Zwiespalt eine Beihilfehandlung unter Strafe zu stellen, wird dieser Situation nicht gerecht." Das gelte aber nicht für fachkundiges medizinisches Personal - "erst recht nicht für Ärzte".

Berliner Entwurf: Straffreiheit auch für Ärzte

Der Berliner Gesetzentwurf sieht im Gegensatz dazu vor, dass auch Ärzte und Pfleger in Ausnahmefällen Beihilfe leisten dürfen, wenn sie in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu den Patienten stehen. Auch Ärztefunktionäre und Patientenschützer sprechen sich dagegen aus.

Grundsätzlich stimmen CSU und FDP überein

In der grundsätzlichen Zielrichtung stimmen CSU und FDP überein. Bislang gibt es in Deutschland eine rechtliche Grauzone: Beihilfe zur Selbsttötung steht nicht unter Strafe, Tötung auf Verlangen aber schon. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht nun ein Verbot der kommerziellen Sterbehilfe vor. "Das ist richtig und aus meiner Sicht in einer humanen Gesellschaft auch der richtige Weg", betonte Merk. (AZ/dpa/lby)

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