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Gewalt
03.06.2013

Beate Merk: Fußtritte gegen den Kopf sind ein Tötungsdelikt

Immer häufiger drangsalieren Gewalttäter mit brutalen, oft lebensgefährlichen Fußtritten ihr Opfer. Jetzt will Justizministerin Beate Merk davor nicht länger die Augen verschließen.
Foto: Alexander Kaya

Immer häufiger drangsalieren Gewalttäter mit brutalen, oft lebensgefährlichen Fußtritten ihr Opfer. Jetzt will Justizministerin Beate Merk davor nicht länger die Augen verschließen.

Gewalttaten mit Fußtritten gegen den Kopf sollen in Teilen Bayern testweise strafrechtlich als versuchte Tötungsdelikte behandelt werden. Dies kündigte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am Montag in Nürnberg bei der Vorstellung einer Studie an, die die verheerenden Folgen von solchen brutalen Fußtritten untersuchte. Sie könnten am Boden liegende Opfer lebensgefährlich verletzen oder sogar töten, sagte Merk.

Zweijähriges Pilotprojekt startet

"Wer so zutritt, dem muss klar sein, dass er damit den Tod seines Gegenübers herbeiführen kann", unterstrich die Ministerin. Ein zweijähriges Pilotprojekt startet nun in Nürnberg: Dort werden Gewalttaten mit Fußtritten künftig direkt von der Mordkommission untersucht und nicht mehr wie bisher vom zuständigen Polizeirevier. Später könnte das Projekt auf Mittelfranken oder ganz Bayern ausgedehnt werden.

Merk verspricht sich von der strafrechtlichen Bewertung eine Erleichterung für Staatsanwälte und Richter; bisher hatten sie bei derartigen Straftaten zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Tötungsdelikt entscheiden müssen. Auch der erhöhte Ermittlungsaufwand, den die Mordkommission betreiben könne, solle helfen, Gewalttaten mit Kopftritten eindeutig als Körperverletzung oder versuchtes Tötungsdelikt einzuordnen.

Fußtritten gegen den Kopf: extrem gefährlich

Die Studie, die unter anderem vom Institut für Rechtsmedizin Erlangen und der Mordkommission des Polizeipräsidiums Mittelfranken durchgeführt wurde, ergab die immense Gefährlichkeit von Fußtritten gegen den Kopf. So könnte ein Tritt von oben auf den Kopf eines am Boden liegenden Menschen Knochenverletzungen auslösen, die zum Tod durch Ersticken führten. Ein Tritt von der Seite könne beim Opfer Hirnblutungen auslösen.

Allein für das Stadtgebiet Nürnberg habe die Polizei im vergangenen Jahr 53 gewaltsame Auseinandersetzungen registriert, bei denen ein Täter seinem Opfer brutal gegen den Kopf getreten habe, erläuterte der Leiter der Mordkommission Nürnberg, Thilo Bachmann. Derartige Straftaten nähmen stetig zu: In den ersten Monaten des laufenden Jahres seien bereits 46 Kopftritte gemeldet worden, sagte Bachmann. dpa/lby

Ministerin Beate Merk auf der WIR 2012
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Ministerin Beate Merk auf der WIR 2012
Foto: Peter von Neubeck
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