Beate Merk: "Wir haben alles getan"
Justizministerin trägt im Landtag einen detaillierten Bericht vor. Sie betont, dass es im Fall Mollath erst jetzt möglich gewesen sei, ein Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen.
Wochenlang stand Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) wegen der Zwangsunterbringung des 56-jährigen Nürnbergers Gustl Mollath in der Psychiatrie im Kreuzfeuer der Kritik. Erst die Ankündigung, einen neuen Gutachter für Mollath zu bestellen und ein Wiederaufnahmeverfahren vor Gericht zu beantragen, hatte für etwas Entspannung in dem heftigen politischen Streit gesorgt. Gestern nutzte Merk die erste mögliche Gelegenheit, ihren Kritikern im Landtag offensiv entgegenzutreten. „Wir haben alles getan, dass die jetzt aufgeworfenen Zweifel im Fall Mollath überprüft werden können“, sagte Merk.
Die Grünen hatten den Fall Mollath zum Anlass genommen, einen Bericht der Staatsregierung über den Umgang der Ermittlungsbehörden „mit Steuerhinterziehung, Geldwäsche und sogenanntem Schwarzgeld“ zu fordern. Im Normalfall dauert es zumindest einige Wochen, bis ein Ministerium eine Antwort vorträgt. Merk aber reagierte sofort und brachte in die Sitzung des Rechtsausschusses auch gleich noch den Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich mit. In ihrer Antwort beschränkte sich Merk allerdings ausschließlich auf den Fall Mollath.
Richter war möglicherweise befangen
Merk legte zunächst eine Chronologie der Gerichtsurteile und Beschlüsse vor, die zur Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie geführt haben. Die von Mollath immer wieder erhobenen Vorwürfe, seine Frau sei in „illegale Finanztransaktionen“ verstrickt, hätten dabei nachweislich keine Rolle gespielt. Merk betonte: „Eine Vielzahl von Gerichten hat aufgrund der Einschätzung renommierter Gutachter die Unterbringung des Herrn Mollath und deren Fortdauer angeordnet.“ Solche Entscheidungen unabhängiger Gerichte könnten vom Justizministerium nicht aufgehoben werden. Erst als vergangene Woche der Verdacht aufkam, ein Richter könnte möglicherweise befangen gewesen sein, hätten Ministerium und Generalstaatsanwalt eingreifen können. „Es war mir erst jetzt möglich, tätig zu werden“, betonte Merk. Die Entscheidung, ob der Fall nun noch einmal komplett aufgerollt wird, liege jetzt aber wiederum bei unabhängigen Gerichten, nicht bei der Politik.
Im zweiten Teil ihres Vortrags legte Merk dar, warum weder Staatsanwälte noch Steuerfahnder in Mollaths Anzeige gegen seine Frau „hinreichende, tatsächliche Anhaltspunkte“ für Schwarzgeld-Ermittlungen erkennen konnten. Das gelte auch für den erst Jahre später bekannt gewordenen internen Revisionsbericht der HypoVereinsbank. Generalstaatsanwalt Nerlich widersprach energisch der Darstellung in einigen Medien. „Der Revisionsbericht“, so Nerlich, „bestätigt keinerlei Schwarzgeldverschiebungen.“ Die Bank habe in Bezug auf Mitarbeiter lediglich arbeitsrechtliche Verstöße und unrechtmäßige Provisionszahlungen festgestellt.
Die Reaktionen der Opposition waren gemischt. Der SPD-Abgeordnete Horst Arnold nannte die Erklärungen des Generalstaatsanwalts „einleuchtend und nachvollziehbar.“ Inge Aures (SPD) vertrat mit anderen Abgeordneten die Meinung, dass in Sachen Schwarzgeld dennoch hätte ermittelt werden müssen. Christine Stahl (Grüne) wies darauf hin, dass die Fragen der Grünen nicht beantwortet wurden. Florian Streibl (Freie Wähler) sieht weiterhin „Ungereimtheiten, die wir aufklären müssen“.
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