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  3. NSU-Prozess: Beate Zschäpe darf nicht mehr vor jedem Prozesstag fotografiert werden

NSU-Prozess
03.03.2015

Beate Zschäpe darf nicht mehr vor jedem Prozesstag fotografiert werden

Die Angeklagte Beate Zschäpe muss sich in Zukunft nicht mehr an jedem Prozesstag fotografieren lassen.
Foto: Andreas Gebert (dpa)

Zschäpe, die im NSU-Prozess vor Gericht steht, darf nicht mehr vor jedem Prozesstag fotografiert werden. Das verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht, entschied ein Richter jetzt.

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat vor dem Oberlandesgericht München einen juristischen Erfolg errungen. Zschäpe muss sich künftig pro Monat nur noch an zwei Verhandlungstagen vor Prozessbeginn filmen und fotografieren lassen, entschied der Vorsitzende Richter Manfred Götzl auf Antrag der Verteidiger Zschäpes, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Entscheidung liege eine Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht Zschäpes zugrunde.

Die 40-jährige Zschäpe steht wegen der Mordserie mit zehn Toten und weiterer Taten, die der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zugerechnet werden, zusammen mit vier mutmaßlichen NSU-Helfern seit Mai 2013 in München vor Gericht. Bisher waren zu Beginn jedes Verhandlungstages Ton-, Film- und Bildaufnahmen möglich.

Zschäpe steht im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München

Der Vorsitzende Richter kam den Angaben zufolge nun zu dem Schluss, dass dies in die Persönlichkeitsrechte Zschäpes eingreifen. Zschäpe und die Mitangeklagten stellten sich unfreiwillig der Verhandlung und damit der Öffentlichkeit, für sie spreche zugleich die Unschuldsvermutung.

Zudem sei eine mögliche Stigmatisierung und Prangerwirkung durch die Medienberichterstattung zu berücksichtigen, heißt es in der vom Oberlandesgericht München veröffentlichten Verfügung des Richters. Eine Bildberichterstattung könne zu einem stärkeren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht führen als eine Berichterstattung ohne Bild.

Da die Medien an den bisher knapp 190 Verhandlungstagen jeden Tag die Möglichkeit für Aufnahmen hatten, sei es ihnen nun zumutbar, auf aktuelles Archivmaterial zurückzugreifen, heißt es in der Verfügung weiter. Diese sieht vor, dass nur noch am ersten und siebten Verhandlungstag eines Monats im Gerichtssaal gefilmt und fotografiert werden darf.

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Damit sind Aufnahmen nur noch in einem kleineren Anteil der Prozesstage möglich - in den kommenden Monaten wird zwischen acht und zwölf Tagen pro Monat verhandelt. In Phasen von besonderer Bedeutung wie etwa den Plädoyers oder dem Urteil sind den Angaben zufolge aber zusätzliche Aufnahmen möglich.

Der Verhandlungstag am Dienstag musste wegen einer Erkrankung Zschäpes abgesagt werden. Das Verfahren soll nun am Mittwoch fortgesetzt werden. afp

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