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Schule
11.11.2017

Bekommt bald jeder Grundschüler einen Ganztagsplatz?

Nachmittags zusammen in der Schule Hausaufgaben machen: Das könnte bald Realität sein.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

In einem Punkt sind sich die Jamaika-Parteien einig: Eltern brauchen ein Recht darauf, dass ihre Kinder auch nachmittags betreut werden.

Es ist einer der wenigen Punkte, in denen sich die Jamaika-Parteien einig sind: Jedes Grundschulkind soll das Recht auf Ganztagsbetreuung haben. Die Grünen wollen ihrem Wahlprogramm zufolge für diesen Rechtsanspruch „streiten“, die CDU lässt keinen Zweifel daran, dass sie eine gesetzliche Regelung einführen möchte. Und die CSU schreibt in ihrem Bayernplan eindeutig: „Wir wollen einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung bis zum Ende der Grundschule.“ Die FDP äußert sich nicht konkret und dürfte wohl auch kein Interesse haben, bei diesem Thema Diskussionen anzuzetteln.

Eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienminsteriums hat kürzlich ergeben, dass für 44 Prozent aller deutschen Grundschüler bislang ein passgenaues Ganztagsangebot fehlt. Und nach Erkenntnissen aus dem Mikrozensus 2015 arbeiten 96.000 Mütter nur deshalb in Teilzeit, weil sie keinen bezahlbaren Betreuungsplatz finden.

Bayerns Schulen müssten beim Ganztag nachrüsten

Sofern die Verhandlungspartner in Berlin ihre Pläne umsetzen, müssten Bayerns Schulen deutlich nachrüsten. Bislang steht der Freistaat im Vergleich der Bundesländer beim Ganztag ganz weit hinten. Etwa jeder achte Grundschüler lernte vergangenes Schuljahr auch nachmittags – bundesweit war es jeder dritte. Nicht eingerechnet ist allerdings die Mittagsbetreuung, bei der die Kinder bis 14 Uhr oder darüber hinaus in der Schule beaufsichtigt werden. Diese besucht in Bayern noch einmal jedes fünfte Grundschulkind.

Die bayerische SPD fordert schon seit Jahren ein Gesetz, das Eltern Ganztagsbetreuung in der Schule garantiert. Jetzt sagt deren Bildungsexpertin Simone Strohmayr: „Ich gehe fest davon aus, dass der Rechtsanspruch kommt.“ Dass es ohne gesetzliche Verpflichtung nicht geht, habe man an den Kindertagesstätten gesehen, sagt Strohmayr. Erst der Rechtsanspruch ab August 2013 habe den Ausbau in Gang gebracht. „Bisher fangen die Probleme für berufstätige Frauen aber wieder an, sobald ihr Kind in die Schule kommt. Das kann nicht sein.“

Bereits heute wird nach Angaben des bayerischen Kultusministeriums jeder Antrag auf Ganztagsgruppen im Freistaat genehmigt. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nennt das eine „Ganztagsgarantie“. Der feine Unterschied zum Rechtsanspruch: Bislang müssen sich Eltern damit abfinden, wenn nicht genügend Kinder für eine Gruppe zusammenkommen oder die Kommune den Bedarf nicht zuverlässig erhebt. Wie oft das passiert, weiß keiner genau. Geht der Rechtsanspruch durch, können Eltern einen Platz für ihr Kind einklagen. Wie das passende Gesetz konkret ausgestaltet sein müsste, steht nicht annähernd fest – genauso wenig wie die Finanzierung des Ausbaus. Derzeit entscheidet noch jedes Bundesland allein über seine Bildungsausgaben. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern müsste für einen Rechtsanspruch wohl gelockert werden.

Der Rechtsanspruch auf Ganztag soll kommen

Um allen Schülern einen Betreuungsplatz zu garantieren, müssten an den Schulen im großen Stil neue Räumlichkeiten geschaffen werden. Für Wilfried Schober, Sprecher des Bayerischen Gemeindetags, liegt die Krux aber ganz woanders: „Die Kinder sollen ja nicht einfach aufbewahrt, sondern sinnvoll betreut werden. Aber dafür haben wir einfach nicht genügend Fachpersonal.“ Damit der Rechtsanspruch funktionieren kann, brauche man erst einmal genügend Erzieher und Lehrer, die die Kinder auch noch nachmittags betreuen. Gerade an den Grundschulen fehlen Lehrer aber jetzt schon hinten und vorne. Und mit einem Erziehergehalt könne man sich gerade in den Städten das Leben kaum leisten.

Die Politik muss Schober zufolge Wege finden, um den Job des Erziehers attraktiver zu machen. Das könne Jahre dauern. Schober hält es für „unredlich“, Eltern auf die Schnelle einen sicheren Ganztagsplatz zu versprechen. „All das ist hohles Geschwätz, wenn der Bund den Rechtsanspruch beschließt und die Umsetzung dann einfach den Kommunen überlässt.“

Auch im bayerischen Kultusministerium will man keine Ruckzuck-Lösung. Überstürzt eingeführt, könne der Rechtsanspruch sogar ein „zweischneidiges Instrument“ sein: „Einerseits kann er zur Beschleunigung des Ganztagsausbaus führen. Andererseits kann er am Bedarf und Willen der Eltern vorbeigehen sowie Kommunen und Länder überfordern“, heißt es auf Anfrage unserer Zeitung. Widerspricht sich die CSU also selbst, wenn sie im Parteiprogramm den Ganztag fordert? Nein, beeilt man sich im Ministerium klarzustellen. Man wolle einen Rechtsanspruch, der für die Kommunen zu leisten ist den Wünschen der Familien gerecht wird. „Nicht für heute und auch nicht für morgen“, sondern gründlich geplant.

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