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Ingolstadt
28.01.2015

Betrug und Bankrott: Neue Vorwürfe gegen angeklagten Anwalt

Nun gibt es neue Vorwürfe gegen den angeklagten Anwalt aus Ingolstadt.
Foto: Arne Dedert (dpa)

Dem Ingolstädter Anwalt, der wegen Parteiverrat und Anstiftung zur Falschaussage angeklagt ist, drohen jetzt auch Ermittlungen wegen Beihilfe zu Bankrott und Betrug.

Am ersten Verhandlungstag hat er sich ziemlich cool gegeben. Und gestern kurz vor Beginn des zweiten Prozesstages hat er im Gerichtssaal geschwärmt von der schönen Ballnacht, die er am Abend zuvor im Stadttheater erlebt hat. Aber dann war es ziemlich schnell vorbei mit der Gelassenheit des bekannten Rechtsanwaltes, der vor dem Schöffengericht auf der Anklagebank sitzt.

Denn Oberstaatsanwalt Wolfram Herrle eröffnete dem 38-Jährigen gleich zu Beginn, dass ihm jetzt noch mehr Ungemach drohen würde. Zu den bereits angeklagten Punkten des Parteiverrates in zwei Fällen und der Anstiftung zur Falschaussage komme jetzt auch noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum Bankrott und zum Betrug. Damit muss der Anwalt mehr denn je um seine Zulassung fürchten.

Dem Anwalt droht sogar Gefängnis

Dem Mann droht jetzt unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, sagte der Oberstaatsanwalt. Was jetzt neuerdings gegen den Angeklagten noch alles im Raum stünde, „ist von einer ganz anderen Qualität! Das ist eine ganz heiße Nummer!“, sagte der Anklagevertreter.

Ursprünglich war der Anwalt auf der Anklagebank gelandet, weil er einmal ein Pärchen vertreten hatte, das vergangene Woche vom Schöffengericht verurteilt worden ist. Wegen Bankrott und Beihilfe dazu. Nach Überzeugung des Gerichts hatte ein Ingolstädter Geschäftsmann (49) über eine Million Euro Steuerschuld nicht beglichen. Als ihm das Finanzamt auf den Leib rückte, soll der Mann noch schnell 202.000 Euro auf ein Konto bei der Fürstlichen Landesbank Liechtenstein „gebunkert“ haben.

Kurz danach überwies er etwas mehr als 150.000 Euro zurück nach Deutschland – auf das Konto seiner mitangeklagten Lebensgefährtin. Zunächst war die Überweisung als „Schenkung“ deklariert. Als der Insolvenzverwalter von der Geldtransaktion erfuhr, warf er dem Geschäftsführer eine unberechtigte Entnahme aus der Insolvenzmasse vor. Daraufhin erklärte der 49-Jährige, es hätte sich nicht um eine „Schenkung“, sondern um die Rückzahlung eines Darlehens gehandelt, das ihm die Frau gewährt habe. Das Schöffengericht glaubte den beiden kein Wort und verurteilte sie.

Prozess könnte sich hinziehen

Bei der Sache in Liechtenstein unterstützt und beraten wurde das Pärchen von dem jetzt angeklagten Rechtsanwalt. Für Oberstaatsanwalt Wolfram Herrle an sich schon ein Unding: Ein Anwalt könnte Gemeinschuldner und Gemeingläubiger grundsätzlich nicht gleichzeitig vertreten. Der Anwalt verteidigte sich: Er habe zu keinem Zeitpunkt eine Interessenskollision gesehen. Eben das „müssen wir ganz genau prüfen“, antwortete darauf der Vertreter der Anklage. Aber diese Überprüfung ist so einfach nicht möglich. Der Geschäftsmann wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt, seine Lebensgefährtin zu einem Jahr Bewährungsstrafe und 3000 Euro Geldbuße.

Die beiden werden aber in Berufung gehen. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig und bis es das nicht ist, brauchen sie in dem Verfahren gegen den Anwalt auch nicht als Zeugen auszusagen. Und das wollen sie auch nicht, wie Schöffenrichter Michael Fein bereits in Erfahrung gebracht hat. Also muss man abwarten, bis das Urteil im Bankrott-Prozess rechtskräftig wird. Erst dann nämlich ist das Pärchen zu einer Aussage im Zeugenstand verpflichtet. Aber das dauert, denn es dürften Monate vergeben, bis der Bankrott vor dem Landgericht verhandelt wird. Und danach hätten die Beschuldigten im Falle einer erneuten Verurteilung noch die Möglichkeit eines Revisionsantrages. Das alles kann Jahre dauern.

Der Rechtsanwalt sieht sich als Justizopfer

Schöffenrichter Michael Fein tat gestern, was ihm als einzige Möglichkeit noch offen war: Er setzte das gesamte Verfahren gegen den Rechtsanwalt aus. Weitergehen wird es erst, wenn die potenziellen Zeugen der Anklage zu einer Aussage herangezogen werden können.

Der angeklagte Rechtsanwalt sieht sich in allen Punkten der Anklage unschuldig und überreichte dem Vorsitzenden eine Sammlung von Gesetzestexten und Kommentaren zu einschlägigen Fällen. Der Richter meinte nur, das alles „habe ich auch im Aktenschrank . . .“. Die Fronten scheinen ziemlich verhärtet. Der Rechtsanwalt sieht sich als Justizopfer. „Ich wäre der Erste in dieser Republik, der deshalb verurteilt wird!“, behauptete er gestern.

Er wollte als Spitzenkandidat bei der Kommunalwahl antreten

Der Mann ist auch auf politischer Bühne kein Unbekannter. Bis vor einiger Zeit leitete er einen der größten Stadtverbände der CSU. Außerdem wurde bekannt, dass er im Jahr 2014 mit einem Kreisverband seiner Partei in der Region Gespräche geführt hat, weil er dort als Spitzenkandidat bei der Kommunalwahl antreten wollte. Aber genau zu dem Zeitpunkt rollten die Ermittlungen gegen ihn an und man ließ es.

Gegen den 37-Jährigen gibt es noch eine dritte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Die wurde vom Amtsgericht zwar zurückgewiesen, aber die Anklagebehörde lässt nicht locker. Sie hat Beschwerde gegen die Zurückweisung eingelegt. Das Stadttheater könnte noch viele rauschende Ballnächte erleben, bis alles juristisch aufgearbeitet ist.

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