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Verkehr
28.09.2015

Betrunkene Radler: Wann ist der Führerschein weg?

Hat man zu viel gebechert, kann auch ein Ausflug auf dem Fahrrad den Lappen kosten.
Foto: Silvio Wyszengrad

Wenn man betrunken Fahrrad fährt, ist der Führerschein in Gefahr. Und nicht, wie irrtümlich angenommen, erst ab 1,6 Promille.

Im Allgäu werden immer mehr Menschen betrunken auf dem Radl erwischt. Das belegen nun Zahlen der Polizei. Und immer wieder kommt es auch vor, dass Radfahrer dann sogar ihren Führerschein abgeben müssen. Hartnäckig hält sich die landläufige Meinung, man braucht als Radfahrer „nur“ unter 1,6 Promille zu bleiben und radelt dann mit reinem Gewissen vom Biergarten heim. Aber das stimmt nicht. Man kann den Autoführerschein als Radfahrer auch mit deutlich weniger Alkohol intus verlieren.

Woher der in der Grafik skizzierte Anstieg der Zahlen herrührt, weiß man nicht genau. Björn Bartel, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, hat mehrere Thesen parat. Zum einen liege sicher das Phänomen „Kontrolldelikt“ vor. Das bedeutet: Je öfter kontrolliert wird, desto mehr Fälle werden festgestellt. Es sei möglich, dass man das Thema bei der Polizei heute ernster nehme als noch vor 15 Jahren und darum häufiger auch Radfahrer überprüfe.

Immer mehr Fahrradfahrer genehmigen sich ordentlich Alkohol

Ein anderer Erklärungsansatz ist, dass so mancher An- oder Betrunkener, der sich früher noch ans Steuer seines Autos gesetzt hätte, heute das Fahrrad nutzt – weil er meint, dass das der sicherere Weg für ihn ist. Doch für diese beiden Erklärungen gibt es keine statistischen Belege, sagt Bartel. Sie ergäben sich eher aus der Erfahrung. Als Faktum hingegen gelte, dass es insgesamt mehr Radverkehr gibt als früher. Und somit seien wohl auch mehr Betrunkene auf dem Rad unterwegs.

Ziemlich klar ist die Lage, wenn ein Radfahrer mit über 1,6 Promille erwischt wird. Dann liegt eine Straftat vor, auch wenn sich der Fahrer völlig sicher im Straßenverkehr verhält und womöglich gar nicht betrunken wirkt. Dann wird der Fall an die Führerscheinstelle in den Landratsämtern und Rathäusern der kreisfreien Städte gemeldet, die den Schein dann einkassiert. Doch auch unter 1,6 Promille kann es eng werden. Dann nämlich, wenn der Radfahrer vielleicht torkelt, in Schlangenlinien fährt oder sich sonstwie verkehrsgefährdend verhält.

Viele haben kein Unrechtsbewusstsein, wenn sie betrunken fahren

„Dann reicht es auch, wenn der Betreffende beispielsweise nur 0,4 Promille intus hat – auch wenn noch gar kein Unfall passiert ist.“ Diese Angelegenheit wird ebenfalls an die Führerscheinstelle gemeldet. Diese muss dann ermessen, ob der Schein eingezogen wird. Da kommt es dann beispielsweise darauf an, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder wie erheblich die Verkehrsgefährdung war. Es macht ja einen Unterschied, ob man betrunken auf einer stark befahrenen Straße in der Innenstadt oder auf einem abseitigen Feldweg unterwegs ist.

Grundsätzlich gilt auch: Wer mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut hat und einen Unfall baut, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Auch in diesem Fall kann der Lappen flöten gehen. „Diese Regelungen unterhalb der 1,6 Promille-Grenze sind vielen nicht bekannt“, sagt Bartel.

28 Führerscheine wurden in diesem Jahr schon eingezogen

Insgesamt verloren im Jahr 2013 im Allgäu 35 Radfahrer, die betrunken unterwegs waren, ihren Führerschein. 2014 waren es 37, heuer sind es bisher 28. Diese Zahlen besorgten uns die Landkreise und kreisfreien Städte – außer dem Landkreis Lindau, der diese Angaben nicht liefern konnte.

Polizeisprecher Bartel verweist abschließend noch auf weitere Beobachtungen: Betrunken Radfahren kommt zur warmen Jahreszeit öfter vor als im Winter. 65 Prozent der aufgegriffenen Fälle finden am Freitag, Samstag und Sonntag statt. In 84 Prozent der Fälle sind betrunkene Radfahrer, die erwischt werden, zwischen 18 und 4 Uhr unterwegs.

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Die Diskussion ist geschlossen.

01.10.2015

»(siehe Grafik)«

Ja? Ich bin ganz Auge...

»weil er meint, dass das der sicherere Weg für ihn ist.«

Dabei ist das der für die Allgemeinheit weniger wichtige Aspekt. Es ist vor allem sicherer für alle anderen. 1 Tonne Blech und mehr vs. 120 kg Rad mit Fahrer. 50-100 km/h vs. allenfalls 25 km/h (in besoffenem Zustand). Da mache ich mir mehr Sorgen um die ganzen besoffenen Autofahrer. Denn da bin ich dann am Ende tot, obwohl ich gar nichts falsch gemacht habe, während die meisten Verletzungen durch besoffene Radfahrer sie selbst abbekommen.

»Betrunken Radfahren kommt zur warmen Jahreszeit öfter vor als im Winter.«

Kunststück. Wer fährt im Allgäu auch im Winter Rad? Da dürfte der Radverkehrsanteil irgendwo in homöopathischen Dosen auftreten. Entsprechend selten dürfte dann auch besoffenes Radfahren sein.