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Soziales
02.03.2012

Bezirke zahlen nicht für gehörlose Mädchen

Wollen Gehörlose am Unterricht in Regelschulen teilnehmen, benötigen sie meist einen Gebärdensprachdolmetscher.
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Wollen Gehörlose am Unterricht in Regelschulen teilnehmen, benötigen sie meist einen Gebärdensprachdolmetscher.
Foto: dpa

Die bayerischen Bezirke werden sich nicht an den Kosten für Gebärdendolmetscher beteiligen, die zwei gehörlosen Mädchen in Schwaben den Besuch einer Regelschule ermöglichen sollen.

„Wir haben im Hauptausschuss eine Stunde lang diskutiert“, sagt Manfred Hölzlein, der Präsident des Verbandes bayerischer Bezirke: „Wir sind nicht zuständig.“

Der Streit zwischen Eltern, Bezirk Schwaben und Freistaat Bayern ging damit gestern in die nächste Runde. Mittendrin: die beiden Mädchen Vanessa und Melissa, beide sieben Jahre alt.

Beide Kinder sind taub. Dennoch besuchen die Mädchen nicht das Schwäbische Zentrum für Hörgeschädigte in Augsburg, sondern gehen auf „Regelschulen“ in Mering (Aichach-Friedberg) und Neu-Ulm – weil ihre Eltern das so wollen. Ein sogenanntes Cochlea-Implantat, das Gehörlosen eingesetzt wird, damit sie hören können, lehnen die Eltern für ihre Kinder ab. Damit diese trotzdem dem Unterricht folgen können, sind deshalb Gehörlosen-Dolmetscher nötig.

Etwa 15000 Euro pro Monat kostet es für beide Mädchen – die unterschiedliche Schulen besuchen –, solche Experten bereitzustellen. Diese Kosten, fordern die Eltern, soll der Bezirk Schwaben übernehmen. Doch der weigert sich. Und sowohl das Augsburger Sozialgericht als auch das Landessozialgericht in München haben ihm in Eilverfahren recht gegeben.

Um einen Kompromiss zu finden, schaltete sich der Freistaat ein. Der Vorschlag: Kultus- und Sozialministerium sollen je ein Drittel der Kosten für die Gebärdendolmetscher übernehmen, ein weiteres Drittel, hieß es, solle der Verband der bayerischen Bezirke bezahlen. Doch der gibt nun den Ball wieder zurück. „Solche Gebärdendolmetscher sind keine Eingliederungshilfe, sondern sind, wenn man solche inklusiven Schulen will, ein Unterrichtsmittel“, sagt Verbandspräsident Hölzlein: „Und für Unterrichtsmittel ist das Kultusministerium zuständig.“

Im Kultusministerium wiederum herrschte nach dem Beschluss der Bezirke gestern Ratlosigkeit. „Wir bleiben selbstverständlich im Dialog und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden“, sagte eine Sprecherin. Und der schwäbische Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert fasst zusammen: „Es ist an der Zeit, klar zu definieren, wie man mit dem Thema Inklusion an Regelschulen umgeht.“

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