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Schule
27.07.2017

Blumen für die Lehrerin: Welche Geschenke sind in Ordnung?

Ein Blümchen für die Lehrerin als Dankeschön. Das ist eine liebe Geste. Und meistens kommt sie von ganzem Herzen.
Foto: fotolia (Symbolfoto)

Gerade vor den Ferien werden viele Pädagogen von Eltern und Schülern beschenkt. Nicht immer ist es Selbstgebasteltes. Dann können alle Seiten Probleme bekommen.

Fresskörbe, Blumensträuße, Pralinen, und ja, es gab auch schon mal Schmuck oder eine Uhr – die Geschenkeliste ist lang, wenn Bayerns Lehrer anonym erzählen, was sie am Schuljahresende so alles überreicht bekommen. Als Dankeschön. Ein manchmal heikles Thema. Denn einige Geschenke bringen sie richtig in die Bredouille. Lehrer sind in der Regel Beamte. Und für die gibt es Regeln, was sie als Dank annehmen dürfen. Gar nichts nämlich. Als „stillschweigend genehmigt“ können „geringwertige Aufmerksamkeiten“ angesehen werden, heißt es im Gesetz. Doch was ist geringwertig? Und was tun mit dem Gutschein fürs Wellnesswochenende oder Restaurant?

Rechtsanwalt Thomas Hummel kennt solche Fragen. Eltern fragen immer wieder nach. Und das ist gut so. Denn der Jurist rät dringend, gerade bei größeren Geschenken an Lehrer, dies vorher mit der Schulleitung oder der zuständigen Dienstaufsichtsbehörde abzuklären und genehmigen zu lassen. Also beim jeweiligen Schulamt (bei Grund- und Mittelschulen) oder im Kultusministerium bei Realschulen und Gymnasien. Denn Geschenke übersteigen rasch den Wert einer „geringwertigen Aufmerksamkeit“. Die Höchstgrenze wird bei zehn Euro gezogen. Streng genommen liegt so mancher Blumenstrauß schon darüber.

Ist dieser Wert überschritten und nimmt der Lehrer das hochwertige Geschenk trotzdem an, können nach Angaben von Hummel allen Seiten juristische Folgen drohen: Verbeamteten Lehrern drohten disziplinarische Maßnahmen, angestellten Lehrern sogar die fristlose Kündigung. Denn schnell stehe der Vorwurf der Bestechlichkeit im Raum. Und Bestechlichkeit befinde sich mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis durchaus bereits im Bereich der mittleren Kriminalität. Doch nicht nur für Lehrer wird es eng. Auch Eltern können sich auf diesem Weg, wie Hummel ausführt, der Vorteilsgewährung beziehungsweise der Bestechung strafbar machen.

"Dank der Eltern tut uns natürlich richtig gut"

Alles nur juristische Theorie? Nein. Vor ein paar Jahren kam eine Lehrerin in Berlin in die Schlagzeilen, weil sie ein Geschenk im Wert von 200 Euro von ihrer Abiturklasse angenommen hatte. Ein Vater hatte damals Anzeige gegen sie erstattet. Und auch im Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband, kurz BLLV, sind Geschenke immer wieder ein Thema, das diskutiert wird, bestätigt Präsidentin Simone Fleischmann. „Denn der Dank der Eltern tut uns natürlich richtig gut“, erklärt Fleischmann. Aber er dürfe sich nicht in Form von Geschenken zeigen. Das sollte in jeder Schule offen und klar über alle Kanäle kommuniziert werden, sodass jeder weiß, Geschenke sind der falsche Weg. Und jeder Lehrer müsse standhaft bleiben, damit nicht der eine, der sich an die Regeln hält, am Ende der Depp ist. Geschenke oder teure Gutscheine müssen daher nach Ansicht von Fleischmann von jedem Lehrer freundlich, aber bestimmt abgelehnt werden.

Die tiefe Dankbarkeit, die Eltern und Schüler gegenüber Lehrern oft ausdrücken wollen, sollte nach Meinung von Fleischmann besser über einen Brief, eine Karte oder noch besser im persönlichen Gespräch entgegengebracht werden. „Der Dialog zwischen Eltern und Lehrer ist so wichtig“, betont die erfahrene Pädagogin. „Eine gute Partnerschaft ist der Garant für eine erfolgreiche Bildung.“ Diese gute Kommunikation sollte nicht durch Geschenke gestört werden. Auch seien Geschenke unfair anderen Kindern gegenüber, deren Eltern sich Präsente einfach nicht leisten können.

Meiste Freude über etwas Kreatives

Ganz problematisch wird es – auch juristisch – wenn mit Geschenken ein bestimmtes Ziel verbunden ist. Geschenke nach dem dritten Grundschuljahr etwa, wenn das entscheidende Schuljahr zum Übertritt auf höhere Schulen ansteht. Oder vor Prüfungen. „Das geht gar nicht“, erklärt Fleischmann. Aber auch Geschenke dafür, dass ein zusätzlicher Ausflug veranstaltet wurde, sind nach Einschätzung von Rechtsanwalt Hummel schon problematisch.

Hört man den Lehrern zu, so freuen sie sich auch am meisten, wenn die Schüler sich etwas Kreatives für sie ausgedacht, selbst gebastelt und selbst geschrieben haben. Danke gesagt haben. Doch auch über den nigelnagelneuen Volleyball, den seine Schüler ihm gemeinsam geschenkt haben, nachdem sie erfahren hatten, dass er so gerne spielt, und den sie alle signiert haben, freute sich ein Lehrer von ganzem Herzen: „Sollte ich meinen Kindern wirklich sagen: ,Toll, aber ich darf den nicht annehmen?‘ Da muss man doch als Pädagoge auch den psychischen Schaden abwägen, den man anrichtet.“

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