Karlheinz Schreiber saß mit fahlem Gesichtsausdruck auf der Anklagebank. "Ich glaube, Herrn Schreiber geht es nicht gut", sagte die Richterin und bat einen Arzt, den Angeklagten zu untersuchen. Der stellte fest, dass Schreiber einen Blutdruck von 180 hatte und erklärte, dass Schreiber nicht verhandlungsfähig sei. Er gab ihm ein blutdrucksenkendes Mittel. Um 10.53 Uhr wurde der Prozess unterbrochen. Gegen 13 Uhr wird entschieden, ob die Verhandlung fortgesetzt werden soll.
Dritter Befangenheitsantrag zurückgewiesen
Zum Auftakt des Prozesstages hat das Augsburger Landgericht auch einen dritten Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Richterinnen zurückgewiesen. Die Vorsitzende Richterin am Augsburger Landgericht verlas am Montag einen entsprechenden Beschluss. Darin wird Schreibers Anwälten sogar Verschleppungsabsicht vorgeworfen.
Schreiber war 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein: Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren daraufhin zurück nach Augsburg - an eine andere Kammer des Landgerichts.
Der Fall Schreiber: eine Chronologie
Karlheinz Schreiber, eine Hauptfigur im CDU-Spendenskandal, beschäftigt seit 15 Jahren die Justiz. Eine Chronologie des Falles.
Oktober 1995: Nach der Durchsuchung seines Hauses in Kaufering bei Landsberg setzt sich Schreiber nach Pontresina in der Schweiz ab.
September 1997: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erlässt Haftbefehl wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.
März 1999: Schreiber flüchtet mit seinem kanadischen Pass nach Ottawa.
August 1999: Schreiber wird in Toronto gefasst. Die deutsche Justiz beantragt seine Auslieferung. Gegen eine Kaution von 1,2 Millionen kanadischen Dollar (740 000 Euro) kommt er im September wieder auf freien Fuß.
März 2000: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Schreiber wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue, gemeinschaftlichen Betrugs und Steuerhinterziehung. Er soll dem Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben.
Januar 2001: Schreiber weigert sich, ohne die Zusicherung eines freien Geleits zum Prozess nach Augsburg zu kommen. Das Landgericht Augsburg trennt sein Verfahren deshalb von anderen ab.
Mai 2004: Das höchste Gericht der Provinz Ontario ordnet Schreibers Ausweisung an, er geht in Berufung.
Juni 2004: Schreiber wird nach kurzer Auslieferungshaft erneut gegen die schon 1999 hinterlegte Millionenkaution freigelassen.
Juli 2005: Der deutsche Bundesrat beschließt eine Verschärfung der Verjährungsregeln («Lex Schreiber»). Danach ruht die Verjährung von Straftaten, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deutschen Behörden seine Auslieferung betreiben.
Februar 2007: Das oberste kanadische Gericht weist Schreibers Einspruch gegen seine Überstellung nach Deutschland ab.
Juni 2007: Schreiber verklagt Kanada vor einem Bundesgericht in Halifax (Provinz Neuschottland) wegen angeblicher «Rechtsbrüche» auf Schadenersatz von 35 Millionen Dollar. Der Richter weist die Klage ab.
November 2007: Das Berufungsgericht von Ontario gibt grünes Licht für Schreibers Auslieferung. Schreiber beantragt ein Berufungsverfahren - sein dritter Gang zum Supreme Court. Das Berufungsgericht von Ontario setzt die Auslieferung bis zum Votum des Obersten Gerichtshofs aus.
Dezember 2007: Schreiber, seit 4. Oktober in Abschiebehaft, wird gegen die inzwischen auf 1,31 Millionen kanadische Dollar erhöhte Kaution vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt.
August 2008: Das Berufungsgericht von Ontario verwirft den vierten Antrag Schreibers gegen seine Auslieferung.
August 2009: Nach einer letzten Niederlage vor Gericht wird Schreiber nach Deutschland geflogen.
18. Januar 2010: Vor dem Landgericht Augsburg beginnt das Verfahren gegen Schreiber. Den Vorwurf der Bestechung hat das Gericht wegen Verjährung allerdings aus dem Haftbefehl genommen.
Mai 2010: Karlheinz Schreiber wird wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Das ist eine der höchsten Strafen, die je in Deutschland für dieses Delikt ausgesprochen wurden.
September 2011: Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Schreiber-Urteil des Augsburger Landgerichts in Teilen auf. Der Fall muss neu verhandelt werden.
Mai 2012: Schreiber wird aus der Haft entlassen. Grund dafür ist sein Gesundheitszustand. Anfang März erlitt der 78-Jährige in U-Haft einen Herzinfarkt.
September 2012: In Augsburg beginnt der Revisionsprozess gegen Schreiber.
Oktober 2013: Die Staatsanwaltschaft plädiert für zehn Jahre Haft.
November 2013: Schreiber wird zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.
Als Zeuge wurde am Montag Ex-Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls aufgerufen. In dem neuen Verfahren muss die Kammer auch prüfen, ob die vorgeworfene Bestechung Pfahls tatsächlich verjährt ist. Die Richter der anderen Kammer hatten das 2010 angenommen. dpa