Böller in die Menge geworfen: Fußballfan verletzte drei Menschen
Im WM-Rausch zündete ein Fußball-Fan einen Böller in einer Menschenmenge. Nun wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Die Euphorie rund um die Fußball-WM hatte im vergangenen Sommer auch Krumbach fest im Griff. Doch während die meisten Fans ihrer Freude einfach durch Jubeln oder mit der Autohupe Ausdruck verliehen, hatte ein Mann sich noch ein paar sogenannte „Polenböller“ besorgt.
Die Folgen der Entscheidung des unbekannten Dritten musste nun ein 26-Jähriger aus dem südlichen Landkreis vor dem Günzburger Amtsgericht ausbaden: 1750 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Mann hatte den Böller in die Menge geworfen, drei Feiernde waren die Leidtragenden.
Rund 150 Menschen hatten sich am 4. Juli gegen 21 Uhr am Marktplatz in Krumbach versammelt, um den Viertelfinalsieg der deutschen Mannschaft über Frankreich zu bejubeln. Darunter auch der Angeklagte und seine Freunde.
„Plötzlich hatte ich das Ding in der Hand.“
Die Gruppe hatte sich am Nachmittag getroffen, an zwei Jugendtreffs einige Bier getrunken und das Spiel verfolgt. Danach fuhr man nach Krumbach, um dort bei der großen Party dabei zu sein. „Ich hatte meine Deutschlandfahne dabei und wollte feiern, mehr hatte ich nicht vor“, beteuerte der Angeklagte.
Die Knaller hätte ein Mann aus einer nebenstehenden Gruppe dabeigehabt, sagte der 26-Jährige zu Richter Peter Seitzer: „Plötzlich hatte ich das Ding in der Hand.“ Der Unbekannte bat den Angeklagten um Feuer und so zündete er die Lunte des drei Zentimeter großen Knallers mit der Glut seiner Zigarette an. „Ich dachte, das wäre ein Rauchsignal. Die gab es öfter bei den Feiern am Marktplatz.
Kracher habe ich dagegen noch nie, deswegen habe ich nicht damit gerechnet, dass es einer sein könnte“, sagte der Angeklagte. Geworfen habe er den Knaller, als einer der Umstehenden rief: „Wirf’s halt weg, Du Depp.“
Die drei Menschen meldeten sich wegen Hörproblemen
Der Knall war wohl erheblich, drei Menschen meldeten sich kurz darauf mit Hörproblemen bei der Polizei. Bei einem Mann und einer Frau aus Krumbach war das Klingeln im Ohr am nächsten Tag wieder vorbei. Bei einer dritten Verletzten vergingen die Beschwerden nicht so schnell wieder.
Sie litt bereits vorher auf einem Ohr unter einem Tinnitus. Der habe sich durch den Böllerschlag verschlimmert und nun sei auch noch das bislang gesunde Ohr geschädigt, sagte die Zeugin. Sie hat mittlerweile auch einen Anwalt eingeschaltet.
Mit Krachern sei nicht zu spaßen, ermahnte Richter Peter Seitzer den Angeklagten. Das Klingeln im Ohr kenne er, seit ein Bekannter bei einer Silvesterparty einen Böller in eine Kiste mit noch mehr Krachern geworfen hatte.
„Das ist aber schon Jahrzehnte her und am nächsten Tag war das Klingeln wieder weg“, sagte Seitzer. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der ursprüngliche Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ließ sich mangels Beweisen nicht aufrechterhalten. Das Urteil über 50 Tagessätze zu je 35 Euro ist rechtskräftig.
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