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Prozess in Augsburg
04.09.2017

Bordellkönig bleibt hinter Gittern

„Pascha“-Chef Hermann Müller ist wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Foto: Michael Hochgemuth (Archiv)

Er pokerte mit Boris Becker, wettete mit Sandra Maischberger und betrieb mehrere Bordelle. Jetzt wurde Hermann Müller in Augsburg zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Hermann Müller kommt nicht einfach nur so in einen Raum. Er tritt auf. Er erscheint. Das sagt jedenfalls sein Anwalt – und will damit ausdrücken, was für ein charismatischer Typ dieser Hermann Müller doch ist. Und dass sich „der Pascha“ in seinem Leben über viele Dinge Gedanken gemacht hat. Zuletzt vor allem über Poker und Golf – aber ganz gewiss nicht über irgendwelche Steuererklärungen. Doch genau wegen solcher sitzt der Bordellkönig seit fast in einem Jahr im Gefängnis. Der gebürtige Franke, der als Gastronom und Clubbetreiber auch schon in Augsburg aktiv war, soll Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben.

Als Hermann Müller am Montag im Gerichtssaal erschien, war der Auftritt des 65-Jährigen allerdings weniger glamourös als es sein Anwalt Tage zuvor beschrieben hatte. Gestützt auf eine Krücke, gekleidet in Trachtenjanker, Lederhose und Haferlschuhe, die grau-melierten, schulterlangen Haaren nach hinten gekämmt, humpelte Müller herein. Vom Charisma einer schillernden Rotlicht-Größe, die Bordelle in ganz Deutschland und in Österreich betreibt, im Fernsehen mit Moderatorin Sandra Maischberger um 50000 Euro wetten will, mit Boris Becker pokert und sich im Knast das Essen von Sternekoch Alfons Schubeck liefern lässt, war nicht viel zu sehen.

Müssen Prostituierte oder der Bordellbetreiber Steuern zahlen?

An den Vorwürfen gegen ihn änderte das freilich nichts – auch wenn diese nun am Ende eines monatelangen Prozesses weniger schwer wogen als noch zu Beginn. Von der laut Anklage einst rund fünf Millionen hinterzogenen Steuern und Sozialabgaben blieb lediglich noch gut eine Million übrig. Der Rest war im Laufe der Beweisaufnahme seit Ende März auf der Strecke geblieben. Am Montag stand daher nur noch der Vorwurf im Raum, dass im Club „Pascha“ in München jahrelang keine Umsatzsteuer für die dort angebotenen sexuellen Dienstleistungen gezahlt wurden. Die – zumindest für Experten des deutschen Steuerrechts – spannende Frage war nun, wer diese zahlen hätte müssen. Die Prostituierten oder der Bordellbetreiber?

Die Staatsanwaltschaft nahm das „Pascha“ in die Pflicht und zitierte dessen Chef Hermann Müller und seinen Betriebsleiter Leo E. auf die Anklagebank. Sie hätten bewusst und vorsätzlich die Finanzbehörden getäuscht und Steuern hinterzogen. Die Prostituierten in dem Bordell im Münchner Osten seien keineswegs so selbstständig wie die beiden Angeklagten vorgaukeln wollten und damit auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Daher seien Müller und E. zu rund vier Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Die Verteidiger argumentierten, dass ein Freier in den Puff gehe, um dort von der Prostituierten eine Dienstleistung zu erhalten. Also müssten diese für die Umsatzsteuer aufkommen und nicht das Bordell. Müller sei zudem freizusprechen, weil er für das „Pascha“ nur Gallionsfigur und Lizenzgeber, ins operative Geschäft aber kaum eingebunden sei. Der Prozess sei laut Rechtsanwalt Hanns Barbarino ohnehin nur auf einen „wildgewordenen Steuerfahnder“ und eine in Teilen „bösartige“ Staatsanwaltschaft zurückzuführen.

Richter Wolfgang Natale wies das am Montag als „Kritik jenseits jeder Sachlichkeit“ zurück. Das habe der Prozess gezeigt, in dem unter anderem über 100 Prostituierte als Zeuginnen detaillierte Einblicke in das Treiben in dem Bordell gegeben hatten. Nach Auffassung der 10. Strafkammer des Augsburger Landgerichts handele es sich um einen „ganz eindeutigen Fall“ von Steuerhinterziehung. Genau genommen um insgesamt 20 Fälle im Zeitraum von 2006 bis 2015. Während E. bewusst die Buchhaltung manipuliert und die realen Verhältnisse verschleiert habe, sei Müller durchaus als Chef des „Pascha“ zu sehen, auch wenn er sich hinter einem Geflecht aus Firmen und Strohmännern verstecke. Die Kammer verurteilte die beiden zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten.

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