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Urlaubsplanung
26.10.2016

Brückentage 2017 in Bayern: So planen Sie geschickt Ihren Urlaub

Brückentage 2017 in Bayern: Wer geschickt plant, kann kommendes Jahr mit wenig Urlaubstagen lange frei bekommen.
Foto: fotolia

Die Brückentage 2017 fallen in Bayern sehr arbeitnehmerfreundlich aus. Wie Sie mit wenig eingesetzten Urlaubstagen richtig viel freie Tage am Stück bekommen.

Die Brückentage 2017 in Bayern sind für jeden spannend, der seine Urlaubsplanung macht. Denn wer hier geschickt plant, kann mit wenig eingesetzten Urlaubstagen richtig viel frei machen. Voraussetzung dafür ist, dass man die Wochenenden in seiner Planung berücksichtigt - und natürlich  Feiertage und Brückentage optimal fallen.

2017 ist genau das der Fall - zumal das Jahr eine Besonderheit hat: Der Reformationstag am 31. Oktober ist diesmal ein offizieller Feiertag, und zwar nicht nur im Freistaat, sondern bundesweit. Anlass für diese Regelung ist das 500. Jubiläums des Thesenanschlags von Martin Luther. Weil der Reformationstag auf einen Dienstag und Allerheiligen auf den darauf folgenden Mittwoch fällt, kommen Brückenbauer besonders auf ihre Kosten.

Das sind die Brückentage 2017 in Bayern im Überblick

Jahresbeginn: Der ist in Sachen Brückentage leider nicht optimal. Silvester fällt auf einen Samstag, Neujahr 2017 auf den Sonntag. Immerhin: Heiligdreikönige am 6. Januar ist ein Freitag - mit vier eingesetzten Urlaubstagen lässt sich also neun Tage am Stück frei machen.

April: Die nächsten Brückentage 2017 in Bayern sind dann erst wieder an Ostern, das recht spät ins Jahr fällt. Karfreitag ist am 14. April, Ostermontag am 17. April 2017. Für acht eingesetzte Urlaubstage lässt sich vom 8. bis 23. April 16 Tage am Stück freimachen.

Mai: Hier sieht es in Sachen Feiertage und Brückentage ebenfalls gut aus. Der Tag der Arbeit am 1. Mai fällt auf einen Montag, Christi Himmelfahrt am 25. Mai auf einen Donnerstag.

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Juni: Hier geht es gleich weiter mit den Brückentagen 2017. Pfingstmontag ist am 5. Juni, Fronleichnam am 15. Juni fällt auf einen Donnerstag. Wer beide Wochen freinimmt, investiert acht Urlaubstage, hat aber 16 Tage frei. Wenn man Freitag, 16. Juni, Urlaub nimmt, hat man vom 15. bis 18. Juni ein richtig langes Wochenende mit vier freien Tagen.

August: Im August 2017 können sich in Bayern besonders wieder die Augsburger freuen. Neben Mariä Himmelfahrt am 15. August, das auf einen Dienstag fällt, haben sie ja noch zusätzlich das Hohe Friedensfest . Der 8. August fällt ebenfalls auf einen Dienstag.   

Oktober: Auch dieser Monat ist in Sachen Brückentage gut. Der Tag der Deutschen Einheit fällt auf einen Wochentag (Dienstag, 3. Oktober). Hinzu kommt einmalig das Reformationsfest am Dienstag, 31. Oktober. In Verbindung mit Allerheiligen einen Tag später wird das eine sehr kurze Arbeitswoche - oder neun Tage am Stück frei mit drei investierten Urlaubstagen.

November: Auch hier lässt sich eine kleine Brücke bauen. Allerheiligen fällt auf einen Mittwoch, vier investierte Urlaubstage sind also für neun freie Tage am Stück gut.     

Weihnachten: Dann kommt schon Weihnachten: Heiligabend 2017 ist am Sonntag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag fallen auf Montag und Dienstag. Wer drei Urlaubstage spendiert, kann vom 23. Dezember bis 1. Januar insgesamt zehn Tage freimachen.

Feiertage in Bayern 2017

  • 1. Januar 2017: Neujahr
  • 6. Januar: Heilig Drei Könige 2017
  • 14. April: Karfreitag
  • 16. April: Ostersonntag
  • 17. April: Ostermontag
  • 1. Mai: Tag der Arbeit
  • 25. Mai: Christi Himmelfahrt
  • 4. Juni: Pfingstsonntag
  • 5. Juni: Pfingstmontag
  • 15. Juni: Fronleichnam
  • 15. August: Mariä Himmelfahrt (in Gemeinden mit überwiegend kath. Bevölkerung)
  • 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
  • 31. Oktober: Reformationstag 2017 (einmaliger Feiertag)
  • 22. November: Buß- und Bettag (nur in Sachsen Feiertag)
  • 1. November: Allerheiligen
  • 24. Dezember: Heiligabend
  • 25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag
  • 26. Dezember: 2. Weihnachtsfeiertag

Zusätzlicher Brückentag in Augsburg

  • Dienstag, 8. August 2017: Hohes Friedensfest

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer laut dem Bundesurlaubsgesetz bei einer Fünf-Tage-Woche einen gesetzlichen Anspruch auf 20 freie Arbeitstage pro Jahr, bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 24. Der Arbeitgeber ist außerdem dazu verpflichtet, den Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Mindestens stehen Mitarbeitern zwölf Werktage im Jahr am Stück zu (§ 7 Bundesurlaubsgesetz).

Allerdings steht es dem Arbeitnehmer nicht frei, Urlaub zu nehmen, wann er das möchte. "Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen", sagt Janine Fazelly, Rechtsanwältin beim AGA Unternehmensverband in Hamburg. "Wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, kann er einen Urlaubswunsch ablehnen."

Der Arbeitgeber darf den Urlaub auch verwehren, wenn es zu Kollisionen mit Wünschen anderer Mitarbeiter kommt, die sozial vorrangig zu behandeln sind - zum Beispiel weil sie zur Ferienzeit schulpflichtige Kinder betreuen müssen. Das darf aber nicht über Jahre hinweg so gehen, dann muss der Arbeitgeber auch mal die Belange der anderen Mitarbeiter berücksichtigen. (bo)

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04.10.2016

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