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07. September 2010 07:20 Uhr

München

Brunner-Prozess: Blick in den Abgrund

Ein Jahr nach dem Tod von Dominik Brunner in München steht für das Gericht fest: Es war Mord. Der vorerst letzte Akt eines Dramas.

Manchmal sind es vor Gericht scheinbare Nebensächlichkeiten, die das Bild eines Angeklagten abrunden. Sie haben auf den ersten Blick mit der eigentlichen Tat unmittelbar nichts zu tun. Und doch liefern sie in der Gesamtschau oft wichtige Hinweise auf Persönlichkeitsstruktur und Motivlage eines Verbrechers. Im Fall des 19-jährigen Markus S., der gestern von der Jugendkammer des Landgerichts München I wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt wurde, tun sich Abgründe auf.

An dem Tag, als er gemeinsam mit seinem Saufkumpan Sebastian L. auf dem Bahnsteig in Solln den 50-jährigen Manager Dominik Brunner attackierte und mit einer Vielzahl von Schlägen und Tritten malträtierte, trug Markus S. eine Vorladung zu Gericht in der Jackentasche. Er wusste, dass er sich wegen einer versuchten räuberischen Erpressung zu verantworten hatte. Dies hatte ihn aber offenbar in keiner Weise beeindruckt.

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Mehr noch: Als er in Untersuchungshaft saß und längst wusste, dass er den Tod eines Menschen verschuldet hatte, gab sich Markus S. immer noch selbstgerecht und wies im Gespräch mit Therapeuten seinem Opfer eine Mitschuld zu. Warum, so fragte er, habe sich Brunner auch einmischen müssen?

Und dann auch noch das: Statt Worte des Bedauerns zu finden, ehrliche Reue zu zeigen oder einen ernsthaften Versuch einer Entschuldigung zu versuchen, hat sich Markus S. im Gefängnis mit der Möglichkeit einer finanziellen Vermarktung seiner Geschichte befasst.

Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier wies in seiner ausführlichen Urteilsbegründung gestern auf diese Befunde eher beiläufig hin. Doch sie illustrierten eindrücklich das Selbst- und Weltbild eines jungen Mannes, der offenbar nur eine einzige Regel kennt: seinen Eigennutz.

So ruhig und sachlich Baier die Verhandlung führte, so trug er gestern auch das Urteil vor. Folgenden Tathergang sah die Jugendkammer als erwiesen an: Markus S. (damals 18) und der mitangeklagte Sebastian L. (damals 17) waren nach durchzechter Nacht mit ihrem Spezl Christoph T. (damals 17) unterwegs. Sie hatten kaum gefrühstückt, aber noch Reste von Bier und Wodka dabei. Um sich Geld für Nachschub zu besorgen, versuchte Christoph T. am S-Bahnhof Donnersberger Brücke 15 Euro von vier 13 bis 15 Jahre alten Kindern und Jugendlichen zu erpressen. Passanten verhinderten das.

Die vier Kinder stiegen in die S-Bahn. Christoph T. verabschiedete sich von Markus S. und Sebastian L., um zu seinen Großeltern zu fahren und Geld zu besorgen. Er tat das mit den Worten: "Haut rein!"

Dann bestiegen auch die beiden Angeklagten die S-Bahn. Sie gingen im Waggon zunächst an den vier Kindern vorbei, kehrten aber zurück und setzten sich ins Viererabteil gegenüber. Dort saß auch Dominik Brunner, der von der Vorgeschichte nichts wusste.

Brunner musste mit anhören, wie die beiden jungen Burschen die Kinder beschimpften und bedrohten. Er forderte sie auf, damit aufzuhören. Ohne Erfolg. Die Stänkereien setzten sich fort. Brunner entschloss sich, den vier Kindern zu helfen. Er drohte Markus S. und Sebastian L. mit der Polizei und kündigte an, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Die beiden jungen Burschen verhöhnten auch ihn.

Schließlich rief Brunner für die Angeklagten gut hörbar die Polizei und forderte die Kinder auf, mit ihm in Solln auszusteigen, um dort auf die Polizei zu warten. Die Kinder nahmen dankbar an, obwohl sie eigentlich schon eine Station vorher raus wollten.

Als die S-Bahn in Solln einfuhr, verließen erst Brunner und die Kinder den Zug. Markus S. und Sebastian L. kamen hinterher. Brunner rief dem Zugführer der S-Bahn zu: "Hier passiert gleich etwas." Dann legte er in Erwartung eines Angriffs seine Tasche ab, zog seine Lederjacke aus und baute sich "tänzelnd und in Boxerhaltung" schützend vor den vier Kindern auf.

Dass Markus S. und Sebastian L., wie sie behaupteten, nur an Brunner und den Kindern vorbei zum Ausgang gehen wollten, glaubten die Richter den Angeklagten nicht. Ihrer Ansicht nach belegen Aussagen von Zeugen eindeutig einen beabsichtigten Angriff, den Brunner dadurch abzuwehren versuchte, indem er Markus S. wegstieß und ihm in Notwehr einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht versetzte.

Markus S. und Sebastian L. zogen sich kurz zurück und redeten miteinander. Markus S. nahm einen Schlüsselbund in seine Hand und klemmte, um ihn als Waffe zu gebrauchen, einen Schlüssel zwischen zwei Fingern der Faust ein. Dann griffen beide erneut an. Eine Zeit lang konnte sich Brunner noch ganz gut verteidigen. Dann aber wurde er in eine Ecke gedrängt, stürzte und schlug mit dem Kopf auf. Die jungen Burschen malträtierten ihn weiter mit Schlägen und Tritten. Ein Bub aus den Reihen der vier Kinder versuchte, Sebastian L. wegzuziehen. Der hielt daraufhin ein und rief Markus S. zu, er solle jetzt aufhören. Das Ganze sei jetzt "zu krass".

Brunner lag in diesem Moment schon reg- und wehrlos am Boden. Markus S. aber hörte nicht auf. Mindestens zweimal trat er noch mit voller Wucht zu, von oben auf den Kopf und in den Bauch. Beide Tritte waren nach Ansicht des Gerichts lebensbedrohlich. Die rechtliche Bewertung dieses Vorgangs besteht aus zwei Teilen. Bei Sebastian L. erkannten die Richter vorsätzliche Körperverletzung. Dementsprechend wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Bei Markus S. aber hatten die Richter keinen Zweifel, dass er nach der Aufforderung seines Kumpans, er solle aufhören, mit Tötungsvorsatz gehandelt hat. Er konnte wissen, dass die Tritte auf das wehrlose Opfer tödlich sein könnten, und nahm dies billigend in Kauf.

Der zweite Teil der Bewertung betrifft die Frage, ob die Tat von Markus S. als Mord zu werten ist. Dabei kommt es entscheidend auf das Motiv an. Und hier konnten die Richter nur niedrige Beweggründe erkennen. Baier wies zwar darauf hin, dass der Faustschlag Brunners den beiden Schlägern ein "zusätzliches Motiv" gegeben habe. Aber es war Brunner, der in Notwehr gehandelt habe. Die Reaktion darauf könne logischerweise nicht als Notwehr gewertet werden.

Entscheidend aber sei, dass der Angriff auf Brunner als "Racheaktion" gedacht war, als "Abstrafung", weil Brunner sich eingemischt und die vier Kinder beschützt hatte. Richter Baier über Markus S.: "Sein Verhalten steht auf sittlich niedrigster Stufe. Wäre er erwachsen, hätte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müssen."

Die Verteidiger wollen gegen das Urteil in Revision gehen. "Es war kein Mord", sagte Maximilian Pauls, der Verteidiger von Markus S.; der Anwalt von Sebastian L., Roland Autenrieth, hält die Strafe für seinen Mandanten für zu hoch: "Wenn das Gericht schon den Mordvorwurf gegen ihn fallen lässt, dann muss sich das ganz anders niederschlagen." Von Uli Bachmeier

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