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München
04.04.2017

Bub verliert Finger an Sprungturm - Badbetreiberin verklagt TÜV

Ein Neunjähriger hat einen Finger verloren, als er in einem Spalt auf einer Treppe zu einem Sprungturm hängen blieb. Jetzt steht der TÜV vor Gericht.
Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

Ein Bub klettert im Schwimmbad auf den Fünf-Meter-Turm. Beim Aufstieg verletzt er sich schwer. Die Betreiberin des Bads macht den TÜV dafür verantwortlich - und klagt.

Ein Unfall mit schweren Folgen beschäftigt am Dienstag (13.30 Uhr) das Oberlandesgericht München. 2012 war ein neunjähriger Bub in einem Freibad im niedersächsischen Göttingen verunglückt, als er versuchte, die Treppe des Fünf-Meter-Sprungturms hochzusteigen. Der kleine Finger der linken Hand geriet dabei in einen spitz zulaufenden Spalt und riss ab. Alexander Frey, Geschäftsführer der Gesellschaft, die das Schwimmbad betreibt, sagte zu dem Vorfall: "Das ist eine ganz tragische Geschichte. Uns tut das alles furchtbar leid."

Die Schwimmbadbetreiberin musste dem Opfer 7500 Euro an Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Sie verklagte daraufhin den TÜV auf Schadenersatz. "Wir hatten den denkmalgeschützten Turm einige Zeit vorher durch den TÜV begutachten lassen mit der Bitte zu prüfen, wo es Unfallgefahren gibt", sagte Frey.

Ein zweiter Unfall hat sich an der Stelle ereignet

Nach der Auffassung der Schwimmbadbetreiberin hätte der TÜV die Gefahrenstelle bei dieser Überprüfung erkennen müssen. 2006 hatte sich bereits ein ähnlicher Unfall an derselben Stelle ereignet - allerdings mit weniger schwerwiegenden Folgen. Die Schwimmbadbetreiberin ließ daraufhin eine Absicherung an dem Spalt anbringen. Zum Zeitpunkt des zweiten Unfalls war diese Absicherung jedoch nicht mehr vorhanden. Möglicherweise wurde sie bei Sanierungsarbeiten abgenommen und nicht wieder angebracht.

Das Landgericht München hatte den TÜV in erster Instanz verpflichtet, der Schwimmbadbetreiberin die Hälfte des entstandenen Schadens zu ersetzen. Es sprach auch der Schwimmbadbetreiberin eine Mitschuld zu, da sie den Prüfer durch ihre Mitarbeiter auf die Gefahrenstelle hätte hinweisen müssen. Daraufhin legte der TÜV Berufung ein. dpa/lby

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