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Bestattung
07.12.2017

CSU lehnt Abschaffung der Sargpflicht weiter kategorisch ab

In Deutschland herrscht Sargpflicht.
Foto: Maurizio Gambarini, dpa (Archiv)

Die SPD findet es "grausam", dass muslimische Familien sich entscheiden müssen, ob die Verstorbenen im In- oder im Ausland bestattet werden. Schuld ist der Sarg.

Die CSU ist weiter kategorisch gegen eine Abschaffung der Sargpflicht bei Beerdigungen. Wie schon 2015 bei einem Antrag der Grünen zeigte sie sich auch am Donnerstag bei einer erneuten Debatte im Landtag unnachgiebig. "In Bayern gibt es eine gewachsene Bestattungskultur - dazu gehört die christliche Tradition einer Sargpflicht. Diese Tradition wollen wir auch künftig erhalten", sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). 

Das Thema ist vor allem für Muslime relevant, die ihrem Glauben gemäß Verstorbene im Leinentuch bestatten. Bislang geschieht das meist in den Heimatländern der Familien, wo diese Möglichkeit besteht.

Das Bestattungsrecht verbietet das Leintuch nicht

Die SPD hatte die Sargpflicht erneut auf die Tagesordnung gesetzt. "Dass muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger sich auch in Zukunft entscheiden müssen, ob sie ihre Verstorbenen gemäß der Tradition beerdigen lassen, also im Leinentuch, oder die Grabstelle regelmäßig sehen wollen, ist grausam und unnötig", sagte Integrationspolitiker Arif Tasdelen. Weiterhin seien viele Muslime gezwungen, sich nach dem Tod ihrer Angehörigen, statt zu trauern, schnell um einen Transport des Sarges ins Ausland zu kümmern und um Flugtickets für die ganze Familie, um den Verstorbenen traditionell beerdigen lassen zu können.

Immer mehr Menschen wünschen sich eine Bestattung der etwas anderen Art. Wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt.
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Kuriose Bestattungen
Foto: dpa

Huml wies die Kritik erneut zurück: "Beim Bestattungsrecht setzt Bayern auf sachgerechte Lösungen vor Ort, auch für Angehörige des muslimischen Glaubens. Diese können ihren islamischen Bestattungsriten bereits heute im Freistaat in angemessenem Rahmen nachgehen. Das Bestattungsrecht steht der Verwendung eines zusätzlichen Leichentuchs neben der Sargpflicht nicht entgegen." dpa/lby

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