Darf ich meine Wohnung zur Wiesn an Touristen untervermieten?
Viele Münchner verdienen sich etwas dazu, indem sie ihre Wohnung an Touristen vermieten. Die Stadt geht inzwischen gegen dieses Geschäftsmodell vor. Es gibt aber auch legale Wege.
Die Wohnung von Annabel und Clemens im Herzen der Münchner Innenstadt liegt für Wiesn-Besucher ideal. Nur "neun Minuten bis zum Oktoberfest ", versprechen sie auf der Online-Übernachtungsplattform Airbnb. Die Bilder zeigen eine stilvoll eingerichtete Wohnung hoch über den Dächern der bayerischen Hauptstadt mit hellem Parkett und weißen Sofas. Auf der Dachterrasse stehen Tomatenpflanzen, Bambussträucher und ein rotblühender Oleander.
Privater Unterschlupf zur Oktoberfest-Zeit als lukratives Geschäft
"Besser kann man über den Dächern Münchens kaum wohnen", fassen die Vermieter ihr Inserat zusammen. Lage und Komfort haben natürlich ihren Preis. 375 Euro verlangen Annabel und Clemens pro Nacht. Hinzu kommen 90 Euro Reinigungsgebühr. Airbnb erhebt zusätzlich eine sogenannte Service-Gebühr in Höhe von 94 Euro. Macht für drei Wiesn-Nächte 1310 Euro. Obendrauf kommen 200 Euro Kaution.
Während der Wiesn-Saison eröffnet sich für viele Münchner ein lukratives Geschäft. Über Portale wie Airbnb, Wimdu, 9Flats, Fewo24 oder Muenchen-Travel können Zechwillige eine Bleibe in der Oktoberfestzeit finden. Während die Hotels zur Wiesn-Zeit völlig überrannt werden und noch dazu ziemlich teuer sind, erscheint der private Unterschlupf für beide Seiten eine gute Alternative. Manche, die ihre Wohnung in den Wochen zwischen Ende September und Anfang Oktober vermieten, holen so einen Großteil der Jahresmiete wieder herein. Bei den Mietpreisen, die in der bayerischen Landeshauptstadt verlangt werden, ein lohnendes Geschäft.
Wohnungsamt droht mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro
Doch damit begeben sich die privaten Vermieter rechtlich auf dünnes Eis. Denn das Wohnungsamt München sieht in den privaten Übernachtungsangeboten eine "Zweckentfremdung" der Wohnung. Diese liegt vor, wenn die Wohnung "zum Zwecke einer dauernden Fremdenbeherbergung oder der Einrichtung von Schlafstellen verwendet oder durch eine pensionsartige Nutzung beziehungsweise eine Nutzung als Ferienwohnung" vom Wohnungsmarkt genommen wird, heißt es in einer Informationsbroschüre. Der Wohnraum in München ist ohnehin schon ein knappes Gut. Verstöße gegen diese Regelung werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet.
Um illegale Zweckentfremdungen zu entdecken, ermitteln die Mitarbeiter des Wohnungsamtes zum Teil vor Ort, gehen Hinweise aus der Bevölkerung oder aus dem Mieterbeirat nach. Außerdem durchforsten die Ermittler auch im Internet entsprechende Portale. Insgesamt sind 25 Mitarbeiter des Sozialreferats für diese Aufgabe abgestellt, davon zehn im "Außendienst", zählt Andreas Danassy, Sprecher des Sozialreferats der Stadt München, auf. Allein im Jahr 2013 wurden Danassy zufolge 159 "illegale Zweckentfremdungen aufgedeckt und beendet".
Es gibt auch legale Möglichkeiten
Es gibt aber auch legale Möglichkeiten, Touristen in der eigenen Wohnung Unterschlupf zu gewähren, erläutert Danassy. Etwa wenn in einer dauerhaft bewohnten Wohnung ein Raum - zum Beispiel das ehemalige, frei gewordene Kinderzimmer - zu Ferienzwecken zeitweise an Gäste vermietet wird.
Wer die eigene Wohnung während des Oktoberfestes als Ferienwohnung vermieten will, kann auch das, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. Das gilt allerdings nur für einen engen zeitlichen Rahmen, der die "übliche Urlaubsdauer" nicht überschreitet, und wenn die Wohnung in der "überwiegenden Zeit des Jahres" im üblichen Sinne bewohnt wird. Wie lange die "übliche Urlaubsdauer" zu werten ist, ist bewusst unklar gehalten. Was als Verstoß gegen diese Verordnung gilt, müsse das Amt in jedem Fall einzeln bestimmen, heißt es in einer Beschlussvorlage des Sozialreferats. Es müsse sich erst herausstellen, "ob die Gerichte die Rechtsauffassung der Landeshauptstadt bestätigen."
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