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Augsburg
03.03.2014

Das Ende einer Tradition? Königsfischern droht Ärger

Auch die Mitglieder der Fischereivereine sehen sich als Natur- und Tierfreunde. Doch wegen Tierquälerei befasste sich jetzt die Augsburger Justiz mit dem sogenannten Königsfischen.
Foto: Christian Charisius, dpa

Königsfischen hat in Bayern eine lange Tradition. Doch Tierschützer bewerten diese Wettbewerbe als Tierquälerei. Warum die Augsburger Staatsanwaltschaft das jetzt auch so sieht.

Für die Mitglieder der Fischergilde Barbara war es eigentlich ein schöner Tag. Als sie sich im Herbst vorigen Jahres an einem See bei Hurlach (Kreis Landsberg) trafen, um ihren Fischerkönig zu ermitteln, passte alles – das Wetter war schön, der Fang gut. Doch der Tag hatte für die Fischer ein Nachspiel. Die Justiz interessierte sich plötzlich für ihr Königsfischen. Und nun steht die traditionsreiche Veranstaltung auf der Kippe.

Der Grund: Die zuständige Augsburger Staatsanwaltschaft stuft das Königsfischen als Tierquälerei ein. Ein Wettfischen verstoße gegen das Tierschutzgesetz, so die Sichtweise der Behörde. Die Staatsanwaltschaft hatte sich mit dem Hurlacher Königsfischen befasst, weil die Tierschutzorganisation Peta die Fischer aus dem Kreis Landsberg angezeigt hat. Die Organisation bekämpft Veranstaltungen dieser Art sei Monaten mit einer Flut von Strafanzeigen – diverse Staatsanwaltschaften sind mit ähnlichen Fällen befasst und zu unterschiedlichen Meinungen gekommen. Unter Fischern sorgt das für Unruhe. Viele Vereine fürchten, dass sie auf Druck der Tierschützer von einer jahrhundertealten Tradition Abschied nehmen müssen. Dabei sehen sich die Fischer doch selbst als Natur- und Tierfreunde.

Helmut Stemmer, der Vorsitzende der Fischergilde Barbara, hätte nie damit gerechnet, dass wegen seines eigentlich harmlosen Hobbys einmal gegen ihn ermittelt wird. Genau das ist aber nach der Strafanzeige durch die Tierschützer von Peta geschehen. „Wir sind schon entrüstet darüber“, sagt Stemmer. „Wir sind überzeugt, dass wir uns nichts vorzuwerfen haben.“

Die rechtliche Lage ist allerdings nicht so einfach. Laut Gesetz bleibt die Tötung eines Wirbeltieres nur dann straffrei, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Ein anerkannter Grund ist zum Beispiel der spätere Verzehr. Im Falle des Königsfischens wird zwar kein Tier hinterher weggeworfen. Trotzdem lassen das die Augsburger Staatsanwälte nicht gelten. Denn der Verzehr der Fische trete in den Hintergrund, wenn der „Wettbewerbsgedanke“ im Fokus stehe, heißt es in einem Bescheid der Behörde. Eine Strafe müssen Helmut Stemmer und seine Fischerkollegen trotzdem erst einmal nicht fürchten. Die Staatsanwaltschaft hielt den Fischern unter anderem zugute, dass sie nicht vorbestraft sind, und hat das Strafverfahren kürzlich eingestellt – wegen geringer Schuld.

Im Wiederholungsfall droht den Anglern eine Strafe

Ein Freibrief ist das aber keineswegs. „Man kann es auch als eine Art Warnschuss sehen“, sagt Behördensprecher Matthias Nickolai. Das heißt: Im Wiederholungsfall könnte am Ende doch eine Strafe stehen. Die Fischer müssen damit rechnen, dass sie von den Tierschützern jetzt genau beobachtet werden. „Wir werden wieder Anzeige erstatten, wenn es ein Königsfischen gibt“, kündigt Edmund Haferbeck von der Organisation Peta an. Peta beruft sich beim Kampf gegen das Fischen auf Studien, wonach die Tiere vor dem Tod starke Schmerzen erleiden – allerdings ist das umstritten. Andere Forscher meinen, Fische hätten kein mit dem Menschen vergleichbares Schmerzempfinden.

Ob und wie man auf die Sichtweise der Juristen reagieren wird, muss der Landesfischereiverband Bayern erst noch klären. Bisher vertritt der Verband die Ansicht, dass ein streng reguliertes Königsfischen durch das bayerische Fischereigesetz gedeckt ist, sagt Sprecher Thomas Funke. Es lässt ein „Gemeinschaftsfischen mit abschließender Wertung der Fangergebnisse“ zu. Für die Staatsanwaltschaft war das auch ein Grund, das Verfahren gegen die Landsberger Fischer dieses Mal noch einzustellen. Doch die Behörde weist auch darauf hin: Das Tierschutzgesetz hat als Bundesgesetz Vorrang.

Bei der Fischergilde Barbara überlegt man jetzt, künftig an den Angler, der den dicksten Fisch fängt, keinen Pokal mehr zu verleihen. Doch was wird aus der Königskette, die der Tradition gemäß Jahr für Jahr weitergegeben wird? Und was ist mit den Jugendlichen, die immer so stolz auf den Titel des Fischerprinzen waren? „Es wäre traurig, wenn wir das jetzt alles aufgeben müssten“, sagt Helmut Stemmer.

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