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21. Mai 2010 08:00 Uhr

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Das ist der Glücksspielstaatsvertrag

Um ihn geht es: den Glücksspielstaatsvertrag.

Das ist der Glücksspielstaatsvertrag:

Bundesländer Der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland (GlüStV) ist ein Vertrag zwischen allen deutschen Bundesländern. Er regelt die Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen seit dem 1. Januar 2008.

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Ziele sind, die Spielsucht und ihre Entstehung zu verhindern. Dabei liegt insbesondere der Jugend- und Spielerschutz im Fokus. Eine Begrenzung des Angebots und die Einhaltung des Rechts soll so gewährleistet werden, auch um illegale Begleiterscheinungen einzudämmen.

Monopol Laut Bundesverfassungsgericht ist das staatliche Glücksspielmonopol nur durch eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention zu rechtfertigen.

Europa Der Europäische Gerichtshof (EuGh) kam 2009 zu dem Ergebnis, dass das Verbot für private Anbieter, Glücksspiele über das Internet anzubieten, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Aktuell läuft ein weiteres Verfahren: Der Generalanwalt des EuGh, Paolo Mengozzi, erklärte, dass Monopole und Beschränkungen in der Glücksspielbranche unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Entscheidend sei die Suchtbekämpfung.

Internet Online-Glücksspiel ist grundsätzlich verboten. stni

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