Das müssen Sie zur Stichwahl wissen
Nach der Wahl ist vor der Wahl: Bereits am 30. März müssen viele Bürger bei einer Stichwahl noch einmal ihre Stimme für Bürgermeister oder Landrat abgeben. Was dabei wichtig ist.
Ob in Friedberg, Gersthofen oder Neu-Ulm: In vielen Städten und Gemeinden muss am 30. März noch einmal gewählt werden. Denn dann wird per Stichwahl entschieden, wer neuer Bürgermeister oder Landrat wird. Eine neue Wahlbenachrichtigung bekommen die Bürger aber nicht zugeschickt - es gelten die alten Unterlagen. AZ-Online erklärt, was Wähler sonst noch beachten müssen.
Ich habe mein Wahlbenachrichtigung weggeworfen. Kann ich trotzdem wählen gehen?
Wer am 16. März gewählt hat, bekam danach seine Wahlbenachrichtigung wieder mit. Wer diese Wahlbenachrichtigung versehentlich weggeworfen hat, muss um seine erneute Stimmabgabe bei der Stichwahl aber nicht fürchten: "Maßgeblich ist, dass der Bürger einen gültigen Lichtbildausweis mitbringt", erklärt Wolfgang Held, Wahlleiter in Gersthofen - auch dort müssen die Wähler am 30. März erneut abstimmen. Voraussetzung ist, dass der Bürger im Wählerverzeichnis aufgelistet ist.
Kann ich auch per Brief abstimmen?
Ja, denn eine Briefwahl ist auch bei der Stichwahl möglich. Wer bereits am 16. März per Brief abgestimmt und dabei zugleich die Unterlagen für die Stichwahl mitbeantragt hat, bekommt diese automatisch in den nächsten Tagen zugeschickt.
Doch auch wer seine Unterlagen noch nicht beantragt oder gar die Wahlbenachrichtigung weggeworfen hat, kann noch per Brief wählen. Mit der Wahlbenachrichtigung für die "Hauptwahl" kann jederzeit ein neuer Briefwahlantrag gestellt werden. Zudem bestehe die Möglichkeit, mit dem Ausweis im zuständigen Wahlamt vorbei zu kommen und die Unterlagen gleich vor Ort abzuholen. "Bürger, die jetzt noch einen neuen Briefwahlantrag stellen wollen, sollten dies allerdings möglichst schnell tun", rät Held.
Wie läuft eine Stichwahl ab?
Bei einer Stichwahl hat jeder wahlberechtigte Bürger eine Stimme. Für die Bürgermeister- sowie für die Landrats-Stichwahl gibt es jeweils einen Stimmzettel. "Der Wähler muss ein Kreuz bei einem der beiden Wahlvorschläge machen", erklärt Held.
Wann und wo kann ich wählen?
Wie bei der "Hauptwahl" am vergangenen Sonntag werden auch am 30. März alle Wahllokale wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Auch die Wahllokale sind dieselben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wann kann ich mit den ersten Ergebnissen rechnen?
Da bei einer Stichwahl nur zwischen zwei Kandidaten entschieden wird, ist auch die anschließende Auszählung weniger aufwendig. Die Ergebnisse werden deshalb früher zur Verfügung stehen als noch am 16. März. Wahlleiter Wolfgang Held aus Gersthofen rechnet bis 20 Uhr mit den ersten Ergebnissen.
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