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Justiz
11.01.2018

Dass Häftlinge ausbrechen, ist in Bayern eine Ausnahme

Ausbrüche aus bayerischen Justizvollzugsanstalten – hier die JVA in Niederschönenfeld im Landkreis Donau/Ries – sind relativ selten.
Foto: Ulrich Wagner

Die Flucht von Häftlingen in Berlin hat viel Aufmerksamkeit erregt. Bei Entweichungen im offenen Vollzug steht der Freistaat insgesamt aber recht gut da.

Die ganze Republik schüttelt derzeit den Kopf über die Ausbrüche, die zum Jahreswechsel aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee in Berlin stattfanden. Insgesamt neun Häftlinge flohen, vier davon hämmerten und sägten sich den Weg ins Freie. Fünf der neun Häftlinge befanden sich allerdings im sogenannten offenen Vollzug und waren streng genommen nicht eingesperrt. Inzwischen sind sieben der Geflohenen gefasst oder haben sich gestellt, nach zwei Männern wird noch gefahndet. In Berlin gibt es nun Rücktrittsforderungen gegen den verantwortlichen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

Das Justizministerium in München verweist auf Nachfrage unserer Redaktion auf niedrige Fluchtquoten aus bayerischen Gefängnissen. Die Verwahrung von Häftlingen steht in Deutschland ausschließlich in der Verantwortung der Länder und nicht des Bundes. Spektakuläre Ausbrüche hat es im Freistaat in den vergangenen Jahren allerdings auch gegeben.

Nur fünf Freigänger kamen nicht zurück

Schaut man sich manche Zahlen an, dann stehen die bayerischen JVAs besser da als die Berliner. Ein Beispiel: Allein aus Plötzensee (das ist eins von insgesamt sechs Hauptstadt-Gefängnissen) sind in den vergangenen Jahren im Schnitt pro Jahr zehn bis 43 Häftlinge aus dem offenen Vollzug entwichen. Das bayerische Justizministerium vermeldete dagegen, dass es 2016 in ganz Bayern 1188 Freigänge gegeben habe, es aber nur in fünf Fällen dazu kam, dass die Häftlinge nicht wie vereinbart oder zumindest nicht sofort wiederkamen.

Freigänge und offener Vollzug bedeuten, dass dem Häftling zugetraut wird, dass er nicht flüchtet. Er schläft nachts in einer JVA, die dann in der Regel geschlossen ist. Tagsüber hält er sich in wenig gesicherten Bereichen der JVA auf. Oder aber, sofern ihm das entsprechende Vertrauen geschenkt wird: Er verlässt die JVA und geht „draußen“ beispielsweise zur Arbeit. Eine Praxis, die in vielen Fällen funktioniert. „Fünf Fälle im Jahr 2016 – das ist ein sehr niedriger Wert“, sagt Dr. Ingo Krist, Pressesprecher im bayerischen Justizministerium. Ende März 2014 gab es rund 54.500 Häftlinge in Deutschland. Knapp 9000 von ihnen (16,4 Prozent) befanden sich im offenen Vollzug.

Flucht ist nicht strafbar

Flieht ein Häftling oder kehrt er nicht zurück vom Freigang, ist das übrigens rein rechtlich nicht strafbar. Der Gesetzgeber unterstellt jedem Menschen einen legitimen Drang nach Freiheit. Häftlinge müssen aber nach einer Entweichung mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Heißt beispielsweise: Sie bekommen eben keinen Freigang mehr und bleiben geschlossen verwahrt. Echte, quasi filmreife Ausbrüche passieren insgesamt sehr selten.

In Plötzensee sind übrigens keine Schwerstkriminellen untergebracht, sondern „nur“ Häftlinge, die etwa wegen Diebstahls, räuberischer Erpressung oder Körperverletzung verurteilt sind. Mörder, Vergewaltiger und Serientäter sitzen in Berlin Tegel ein. Dort gab es den letzten Ausbruch vor 20 Jahren. 1998 schmuggelte sich ein Häftling mit einem Lieferwagen aus dem Gefängnis. In Bayern gab es die letzten „echten“ Ausbrüche in den Jahren 2010 und 2011 – seitdem gelang das aber keinem Häftling mehr.

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