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Fall Ullrich
06.02.2013

Daten-Beschlagnahme bei Augsburger Allgemeinen: FDP fordert Aufklärung

Die Polizei hatte in der Online-Redaktion der Augsburger Allgemeinen die Daten eines Nutzers des Online-Forums beschlagnahmt.
Foto: Ulrich Wagner

Die Beschlagnahmung von Daten eines Forennutzers der Augsburger Allgemeinen zieht weiter Kreise: Jetzt soll die Staatsregierung über den Vorfall berichten.

Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert Aufklärung über die Beschlagnahme von Daten in der Redaktion der Augsburger Allgemeinen. In einem Dringlichkeitsantrag heißt es, die Staatsregierung solle über den Vorfall berichten. Dabei sei insbesondere auf den exakten Wortlaut der vom Anzeigeerstatter zur Strafanzeige gebrachten Äußerung im Internetforum der Zeitung, die rechtliche Bewertung dieser Äußerung sowie der Durchsuchung und der Beschlagnahme einzugehen.

Ordnungsreferent Ullrich hatte Anzeige erstattet

Wie berichtet, hatte die Polizei vergangene Woche in der Redaktion der Augsburger Allgemeinen die Daten eines Nutzers des Online-Forums beschlagnahmt. Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) hatte gegen den Nutzer, der unter einem Pseudonym schrieb, Anzeige erstattet, weil er sich beleidigt fühlte. Als die Redaktion gegenüber Ullrichs Anwälten und auch der Polizei den Klarnamen des Nutzers nicht herausgab, erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. Darauf gab die Redaktion die Daten ohne Zustimmung heraus.

Beleidigt fühlte sich Ullrich durch den Kommentar "Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern ihr Feierabendbier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht!" Mit diesen Worten hatte der Nutzer kritisiert, dass Ullrich gegen den Alkoholverkauf an Tankstellen nach 20 Uhr vorgegangen war.

Das steht im Dringlichkeitsantrag

Die FDP begründet ihren Antrag so: Gerichte seien nur dem Gesetz unterworfen und ansonsten unabhängig. Andererseits seien Durchsuchungs- und Beschlagnahmehandlungen in Redaktionsräumen grundsätzlich geeignet, die Pressefreiheit zu beeinträchtigen. Daher müsse der Landtag durch einen Bericht in die Lage versetzt werden, "etwaige (gesetzliche) Defizite zu erkennen".

Die Augsburger Allgemeine hatte angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.  hogs

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