Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Erlangen: Der Fall "Jessica": War es doch Mord?

Erlangen
17.05.2011

Der Fall "Jessica": War es doch Mord?

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat angeordnet, dass das Urteil im Fall "Jessica" noch einmal verhandelt werden muss.
Foto: dpa

Eine 26 Jahre alte Mutter aus Erlangen wurde brutal getötet, ihre Freundin verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hat im Fall "Jessica" eine neue Verhandlung angeordnet.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt angeordnet, dass die brutale Tötung einer 26-jährigen Mutter aus Erlangen im Fall "Jessica" neu verhandelt werden muss. Allerdings bestünden keine Zweifel, dass die 29-jährige Nachbarin die Tat begangen habe, entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss aber dennoch erneut prüfen, ob es sich bei der Tat nicht doch um einen Mord und nicht Totschlag handelt. Die Angeklagte war 2010 wegen Totschlags zu mehr als 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Tat vorausgegangen war ein Streit um einen EC-Karten-Betrug, bei dem die Nachbarin Jessica mit mehr als 40 Hieben und Messerstichen getötet hat. (Az. 1 StR 50/11).

Die Angeklagte, selbst Mutter dreier Kinder, hatte sich zuvor mit der EC-Karte ihrer Freundin und Nachbarin Jessica 7000 Euro auszahlen lassen. Als es deshalb zum Streit kam, schlug die 29-Jährige zunächst mit einem stumpfen und einem scharfkantigen Gegenstand auf ihr Opfer ein, nahm dann ein Küchenmesser mit einer mindestens 16 Zentimeter langen Klinge und stach mehrmals zu. Zweifelhaft ist nur, ob sie dabei handelte, um die vorangegangene Bankabhebung zu verdecken. Eine solche "Verdeckungsabsicht" würde die Tat zum Mord machen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah die Tat als nicht geeignet, um die die Aufdeckung der Geldabhebungen zu verhindern. Das muss nach dem Urteil des BGH nun erneut überprüft werden. Das Landgericht habe sich "nur unzureichend" mit der Frage der Verdeckungsabsicht befasst, sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack bei der Urteilsverkündung.

Als er den Sachverhalt zum ersten Mal gelesen habe, habe er gedacht: "Wenn das kein Verdeckungsmord ist, weiß ich nicht, was ein Verdeckungsmord sein soll", sagte Nack. Er betonte jedoch, dass dies nur auf den ersten Blick gelte. Die sogenannte "subjektive Seite" der Tat - also die Motivation der Täterin - müsse nochmals geprüft werden. Der Verteidiger sprach von einer "offensichtlichen Blutrauschtat". "Wenn ich mir überhaupt keine Gedanken mache, dann besteht auch keine Verdeckungsabsicht", sagte er.

Der Anwalt des Witwers des Opfers sagte nach der Verhandlung, an der Täterschaft der 29-Jährigen gebe es "nun nichts mehr zu rütteln". Die Frau hatte die Tat immer bestritten. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.